Keine Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern
...und jetzt den Staatssekretär
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Herrn
Staatssekretär
Dr. Karl Otto Kreer
Ministerium für Ernährung
Landwirtschaft
Forsten und Fischerei
Paulshöher Weg 1
D-19061 Schwerin
Bergheim
25.09.2003
Antrag gem. Art. 6 Abs. 3 der Landesverfassung Mecklenburg Vorpommern i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 1 des Umweltinformationsgesetzes
Meine Anfrage vom 24.08.2003 bzgl. der Aufhebung der Schonzeiten
Sehr geehrter Herr Dr. Kreer
am 24.08.2003 hatte ich an Ihr Ministerium die in der Anlage beigefügte Anfrage gestellt. Am 28.08.2003 habe ich an die Beantwortung erinnert. Am 29.08.2003 wurde ich dann darauf vertröstet
dass ich Antwort erhielte
sobald der betreffende Kollege wieder aus dem Urlaub wäre. Am 06.09.2003 hatte ich nachgefragt
wann der zuständige Sachbearbeiter wieder aus dem Urlaub zurück sei und ich mit einer Antwort rechnen könnte. Am 15.09.2003 hatte ich mich dann an den zuständigen Abteilungsleiter
Herrn Hube
mit der Bitte gewandt
dafür Sorge zu tragen
dass meine Fragen nun beantwortet würden. Inzwischen ist nun über ein Monat vergangen
in der es Ihre Behörde lediglich geschafft hat
mir eine Zwischennachricht zukommen zu lassen aber meine Fragen immer noch unbeantwortet geblieben sind.
Ich hätte nicht gedacht
das es notwendig ist
dass ich die rechtl. Grundlagen meines Begehrens in Erinnerung rufen müsste; aber offensichtlich ist das doch der Fall.
Ich stelle hiermit gem. Art. 6 Abs. 3 der Landesverfassung Mecklenburg Vorpommern i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 1 des Umweltinformationsgesetzes den Antrag auf Auskunft und Beantwortung meiner Fragen innerhalb von zwei Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer
Anlagen:
meine Anfrage vom 24.08.2003
meine Erinnerung vom 28.08.2003
Zwischennachricht vom 29.08.2003
meine zweite Erinnerung vom 06.09.2003
meine dritte Erinnerung vom 15.09.2003