Keine Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern
...und jetzt den Staatssekretär

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Herrn
Staatssekretär
Dr. Karl Otto Kreer
Ministerium für Ernährung Landwirtschaft Forsten und Fischerei
Paulshöher Weg 1

D-19061 Schwerin

Bergheim 25.09.2003


Antrag gem. Art. 6 Abs. 3 der Landesverfassung Mecklenburg Vorpommern i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 1 des Umweltinformationsgesetzes

Meine Anfrage vom 24.08.2003 bzgl. der Aufhebung der Schonzeiten

Sehr geehrter Herr Dr. Kreer

am 24.08.2003 hatte ich an Ihr Ministerium die in der Anlage beigefügte Anfrage gestellt. Am 28.08.2003 habe ich an die Beantwortung erinnert. Am 29.08.2003 wurde ich dann darauf vertröstet dass ich Antwort erhielte sobald der betreffende Kollege wieder aus dem Urlaub wäre. Am 06.09.2003 hatte ich nachgefragt wann der zuständige Sachbearbeiter wieder aus dem Urlaub zurück sei und ich mit einer Antwort rechnen könnte. Am 15.09.2003 hatte ich mich dann an den zuständigen Abteilungsleiter Herrn Hube mit der Bitte gewandt dafür Sorge zu tragen dass meine Fragen nun beantwortet würden. Inzwischen ist nun über ein Monat vergangen in der es Ihre Behörde lediglich geschafft hat mir eine Zwischennachricht zukommen zu lassen aber meine Fragen immer noch unbeantwortet geblieben sind.

Ich hätte nicht gedacht das es notwendig ist dass ich die rechtl. Grundlagen meines Begehrens in Erinnerung rufen müsste; aber offensichtlich ist das doch der Fall.

Ich stelle hiermit gem. Art. 6 Abs. 3 der Landesverfassung Mecklenburg Vorpommern i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 1 des Umweltinformationsgesetzes den Antrag auf Auskunft und Beantwortung meiner Fragen innerhalb von zwei Wochen.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer

Anlagen:
meine Anfrage vom 24.08.2003
meine Erinnerung vom 28.08.2003
Zwischennachricht vom 29.08.2003
meine zweite Erinnerung vom 06.09.2003
meine dritte Erinnerung vom 15.09.2003