Keine Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern
Mein Kommentar

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Ich habe lange überlegt ob ich mir die Mühe machen soll Herrn Rackwitz noch ein letztes mal um genauere Angaben zu ersuchen. Letztendlich habe ich mich dagegen entschieden weil ich mit Sicherheit doch nur wieder ein Wischi-Waschi-Schreiben erhalten hätte. Und das Ergebnis des ganzen Schriftverkehrs hätte sich auch nicht geändert. Nämlich die Tatsache dass die Anzahl der Wildtiere die in Mecklenburg-Vorpommern leben lediglich durch die sogenannte Streckendichte ermittelt wird. Das heißt je mehr Tiere totgeschossen werden desto mehr müssen ja auch vorhanden sein. Diese “wissenschaftliche” Zählmethode und “Logik”ist wohl an Ignoranz nicht mehr zu überbieten. Da wundert es dann nicht mehr dass in Mecklenburg-Vorpommern mal eben über den Daumen gepeilt von 25.000 Wildschweinen ausgegangen wird und man dann auch ganz nebenbei annimmt dass der Steinmarder eigentlich auch zahlreich vorhanden sein müsste. Aber so ganz genau weiß das natürlich keiner denn es wurden und werden keine wissenschaftlichen Gutachten in Auftrag gegeben.

Es ist schon sehr bezeichnend wenn Herr Rackwitz solche Selbstverständlichkeiten von sich gibt wie: “ Bezüglich wissenschaftlicher Gutachachten ist zunächst zu betonen dass sie wollen sie als solche gelten stets unabhängig sein müssen da Ergebnisorientierung eine wissenschaftliche Untersuchungsmethode unmöglich macht.” Richtig Herr Rackwitz das Ergebnis von Gutachten sollte nicht schon vor deren Erstellung feststehen sondern tatsächlich erst das Ergebnis der Untersuchungen sein. Warum aber gibt man solche Gutachten nicht in Auftrag? Offensichtlich ist man auch an solchen Gutachten deshalb nicht interessiert weil sie vielleicht nicht das gewünschte Ergebnis bringen könnten? Es wäre ja schlechterdings eine Katastrophe wenn so ein Gutachten feststellen könnte dass gar nicht zuviel Wild im Wald lebt und sich der Bestand von alleine regulieren würde wenn das Schwarz- und das Rehwild im Winter nicht mehr gefüttert würde? Und vielleicht würde es sich ja auch herausstellen dass Dachs und Steinmarder gar keine Schweinepest übertragen? Aber auch hier begnügt sich Mecklenburg-Vorpommern damit lediglich einen Verdacht zu haben. Beweise sind ja auch gar nicht notwendig. Es sind doch sowieso bloß Tiere die man einfach ohne lange zu fragen abschießt. Hier gilt halt eben nicht der Grundsatz.: In dubio pro reo. Da istes doch halt viel besser wenn die Jäger weiterhin ihren Spaß haben. Nicht wahr?