Bergheim
25.10.2005
E r i n n e r u n g
Hundeverordnung vom 18.07.2005
Mein Auskunftsersuchen nach § 4 IFG HH vom 25.09.2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben Sie mein o.a. Schreiben (nochmals beigefügt) noch nicht beantwortet. Ich möchte Sie deshalb unter Hinweis auf § 6 IFG HH an die Erledigung erinnern und erwarte Ihre Antwort bis spätestens zum 10.11.2005.
Andernfalls müsste ich mich an den Datenschutzbeauftragten Herrn Hartmut Lubomierski wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer