Hansestadt Hamburg und die Hundeverordnung
Es ist immer das gleiche mit den Staatsdienern

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Jetzt weise ich in meinen Briefen schon ausdrücklich auf die Frist zur Beantwortung meiner Fragen hin (1 Monat gem. § 6 IFG HH) und was ist? Nix ist. Und deshalb bekommt die Stadt Hamburg eine sanfte Erinnerung:



Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Hamburg Mitte
Veterinäramt
Besenbinderhof 41

20097 Hamburg

Bergheim 25.10.2005


E r i n n e r u n g

Hundeverordnung vom 18.07.2005
Mein Auskunftsersuchen nach § 4 IFG HH vom 25.09.2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben Sie mein o.a. Schreiben (nochmals beigefügt) noch nicht beantwortet. Ich möchte Sie deshalb unter Hinweis auf § 6 IFG HH an die Erledigung erinnern und erwarte Ihre Antwort bis spätestens zum 10.11.2005.

Andernfalls müsste ich mich an den Datenschutzbeauftragten Herrn Hartmut Lubomierski wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Kremer