Hansestadt Hamburg und die Hundeverordnung
Gut, dass andere zuständig sind
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Auf meine nochmalige Erinnerung bequemt sich nun das Bezirksamt Hamburg - Mitte, mir per Postkarte in Krakelschrift mitzuteilen, dass andere für die Beantwortung zuständig sind. Wie schön, wenn man die Verantwortung auf andere abschieben kann. Warum ich diese Abgabenachricht erst jetzt erhalte, bleibt wohl das Geheimnis des Bezirksamtes.
Die Abgabenachricht des Bezirksamtes : 
Angeblich sind ja nun meine beiden Schreiben an das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz weitergeleitet worden. Da die dortigen Staatsdiener aber auch keine Lust haben zu antworten, mache ich meine Ankündigung wahr und bitte den Datenschutzbeauftragten um Hilfe. Eine Kopie meiner Email geht selbstverständlich an das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Von: Christina Kremer [info@fueralletiere.de]
Gesendet: Sonntag, 13. November 2005 12:44
An: mailbox@datenschutz.hamburg.de
Cc: info@bwg.hamburg.de
Betreff: mein Auskunftsersuchen nach IFG HH
Sehr geehrter Herr Lubomierski,
am 25.09.2005 hatte ich mit beigefügtem Schreiben das Veterinäramt Hamburg Mitte um Auskunft bzgl. der Vorgänge um den Leiter des Tierheims in der Süderstraße und um einige Erläuterungen bzgl der Definitionen in der Hundeverordnung gebeten. Auf meine Erinnerung vom 25.10.2005 hat mir das Bezirk-samt Hamburg-Mitte lediglich am 27.10.2005 mitgeteilt, dass es meine beiden Schreiben an das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz weitergeleitet hat. Da ich bisher weder Antwort auf meine Fragen erhalten habe, noch mir mitgeteilt wurde, welche Hindernisse einer Beantwortung entgegenstehen, wende ich mich heute an Sie mit der Bitte, darauf hinzuwirken, dass die zuständigen Kollegen ihre Verpflichtungen aus dem IFG HH ernst nehmen und meine Fragen nun ordnungsgemäß und beantwortet werden, nachdem nun schon die Monatsfrist bei weitem überschritten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer
Jetzt hoffe ich, dass die müden Krieger flott werden.