BGH-Urteil: Ausweichen nicht erlaubt


Ausweichen für ein Tier - Wann muss die Versicherung zahlen? (19.08.2003)

Wer für Tiere bremst und dabei einen Unfall verursacht kann auf seinem Schaden sitzen bleiben. Dies gilt jedenfalls für Kleintiere wie etwa Füchse oder auch Hasen. Im vorliegenden Fall wich ein Fahrer einem auf die Fahrbahn gelaufenen Fuchs aus und prallte dabei gegen eine Leitplanke. Die Versicherung wollte für diesen Schaden nicht aufkommen denn durch sein Ausweichmanöver hatte der Fahrer schließlich keinen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verhindern wollen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm sich der Sache an und wies in einem aktuellen Urteil darauf hin dass der Versicherte die Kosten selber tragen müsse. Denn: Der Versicherungsschutz für Brems- und Ausweichmanöver entfalle für kleinere Tiere sofern kein Zusammenprall mit einem weiteren Fahrzeug verhindert werden sollte. Weiterhin heißt es in dem Urteil dass der Schaden der durch einen Zusammenstoß mit einem Kleintier ausgehe weitaus geringer einzustufen sei als etwa der gegen eine Leitplanke zu fahren.

Im konkreten Fall bestätigte das Gericht den Haftungsausschluss deutete aber an dass dies im Einzelfall je nach Geschwindigkeit und Größe des Wagens unterschiedlich beurteilt werden könne. Die Vorinstanz des Oberlandesgerichtes Jena hatte das Verhalten des Fahrer als grob fahrlässig eingestuft. (Az.: IV ZR 276/02 vom 25. Juli 2003)
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Mein Kommentar:

Offensichtlich ist es noch nicht bis in das Bewusstsein unserer Richter vorgedrungen dass jetzt seit einem Jahr der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist und damit Verfassungsrang erhalten hat. Und wie man sieht ist die Frage welcher Schaden entstanden ist oder entstehen würde wichtiger als das Leben eines Tieres zu retten. Den möglichen Tod eines Tieres als Schaden zu definieren ist zynisch und offenbart dass unsere Justiz in den meisten Fällen immer noch gegen das Tier - unser Mitgeschöpf - urteilt. Ich nehme an dass das Urteil anders ausgefallen wäre wenn es nicht um einen Fuchs sondern um den Haushund eines der beteiligten Richter gegangen wäre.