BGH-Urteil: Ausweichen nicht erlaubt
Ausweichen für ein Tier - Wann muss die Versicherung zahlen? (19.08.2003)
Wer für Tiere bremst und dabei einen Unfall verursacht
kann auf
seinem Schaden sitzen bleiben. Dies gilt jedenfalls für Kleintiere
wie
etwa Füchse oder auch Hasen. Im vorliegenden Fall wich ein Fahrer einem auf
die Fahrbahn gelaufenen Fuchs aus und prallte dabei gegen eine Leitplanke.
Die Versicherung wollte für diesen Schaden nicht aufkommen
denn durch sein
Ausweichmanöver hatte der Fahrer schließlich keinen Unfall mit einem
anderen Fahrzeug verhindern wollen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm sich der Sache an und wies in einem
aktuellen Urteil darauf hin
dass der Versicherte die Kosten selber tragen
müsse. Denn: Der Versicherungsschutz für Brems- und Ausweichmanöver entfalle
für kleinere Tiere
sofern kein Zusammenprall mit einem weiteren Fahrzeug
verhindert werden sollte. Weiterhin heißt es in dem Urteil
dass der Schaden
der durch einen Zusammenstoß mit einem Kleintier ausgehe
weitaus geringer
einzustufen sei
als etwa der
gegen eine Leitplanke zu fahren.
Im konkreten Fall bestätigte das Gericht den Haftungsausschluss
deutete
aber an
dass dies im Einzelfall
je nach Geschwindigkeit und Größe des
Wagens
unterschiedlich beurteilt werden könne. Die Vorinstanz des
Oberlandesgerichtes Jena hatte das Verhalten des Fahrer als grob
fahrlässig eingestuft. (Az.: IV ZR 276/02 vom 25. Juli 2003)
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Mein Kommentar:
Offensichtlich ist es noch nicht bis in das Bewusstsein unserer Richter
vorgedrungen
dass jetzt seit einem Jahr der Tierschutz im Grundgesetz
verankert ist und damit Verfassungsrang erhalten hat. Und wie man sieht
ist die Frage
welcher Schaden entstanden ist oder entstehen würde
wichtiger als das Leben eines Tieres zu retten. Den möglichen Tod eines
Tieres als Schaden zu definieren ist zynisch und offenbart
dass unsere
Justiz in den meisten Fällen immer noch gegen das Tier - unser
Mitgeschöpf - urteilt. Ich nehme an
dass das Urteil anders ausgefallen
wäre
wenn es nicht um einen Fuchs
sondern um den Haushund eines der
beteiligten Richter gegangen wäre.