Tod zweier Goldfische im Mixer


Gericht spricht Museumdirektor wegen Tierquälerei frei
Der Prozess um den Tod von zwei Goldfischen in einem dänischen Kunstmuseum ist für dessen Direktor mit einem Freispruch ausgegangen. Ein Gericht in Kolding im Südwesten Dänemarks sprach den Leiter des Trapholt Kunstmuseet Peter S. Meyer vom Vorwurf der Grausamkeit gegen Tiere frei. Nach einer entsprechenden Anzeige von Tierschützern hatte die Polizei ein Bußgeld von 2000 Kronen gegen den Mann verhängt das dieser unter Berufung auf die "Freiheit der Kunst" nicht bezahlen wollte. Deshalb kam es zu dem Gerichtsverfahren.

Die Tiere hatten eine wichtige Rolle in einem Kunstwerk gespielt das vor drei Jahren die Gemüter der Besucher des Museums erregte und auch in den Medien Beachtung fand. Der chilenische Künstler Marco Evaristti "enfant terrible" der dänischen Kunstszene hatte zehn Mixer aufgestellt in denen je ein Goldfisch schwamm. Tierschützer reagierten empört weil die Geräte ans Stromnetz angeschlossen waren: Zwei Ausstellungsbesucher konnten der Versuchung nicht widerstehen und töteten die Fische indem sie zwei Mixer in Gang setzten.

Evaristti verfolgte nach eigenen Angaben mit seiner Installation die Absicht den Menschen eine Entscheidung zwischen Leben oder Tod abzuverlangen und damit ihr Gewissen auf die Probe zu stellen. Die Ausstellung verstand er als "Protest gegen den Zynismus und die Brutalität in der heutigen Welt".

Das dänische Gericht befragte im Zuge des Prozesses unter anderem einen Techniker des Mixer-Herstellers und einen Tierarzt. Beide versicherten zu Gunsten des Museumsdirektors dass die Tiere ohne Schmerzen gestorben seien.
19. Mai 2003 - 18.16 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003

Mein Kommentar :
Wenn man mal davon absieht dass es meiner Meinnung nach vollkommen überflüssig ist Tiere für Ausstellungszwecke zu mißbrauchen so hätte doch jeder Mensch der auch nur die geringste Menschenkenntnis besitzt voraussehen können dass es immer wieder Idioten gibt die „der Versuchung“ nicht widerstehen können. Und da hätte es wohl eine Selbstverständlichkeit sein sollen eine Gefährdung der Fische auszuschliessen indem man die Stromzufuhr der Mixer abstellt.

Und nur weil ein Techniker des Mixerherstellers (wo nimmt der eigentlich die Kompetenz her?) und ein Tierarzt versichert haben das die Fische ohne Schmerzen gestorben sind erfolgt ein Freispruch?  Selbst wenn die Fische sofort ohne Schmerzen gestorben sind – was ich sehr anzweifle – ist die Schuld der Besucher und die des  Museumsdirektors dadurch geringer und sind die Fische damit weniger tod? Die Begründungen der Justiz werden immer perverser.