Genehmigungspflicht für Tierversuche
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Mit der Petition wird die Einführung der Genehmigungspflicht für alle Tierversuche gefordert.
Begründung:
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen worden. Im Tierschutzgesetz sind aber die Bestimmungen zu Tierversuchen dieser geänderten Gesetzeslage nicht ange-passt worden und tragen dem tierschutzrechtlichen Gedanken nicht entsprechend Rechnung. Tierversuche zur Aus- und Fortbildung oder aufgrund anderer Gesetze amtlich vorgeschriebene Versuche sind z.B. nur anmeldepflichtig und bedürfen keiner Zustimmung durch die Tierversuchskommission. Zu den anzeigepflichtigen Versuchen zählen u.a. toxikologische Tests, also Tests, bei denen Tiere in großer Zahl vergiftet werden. Es dürfte einleuchtend sein, dass diese Versuche besonders qualvoll und mit erheblichen Leiden für die Tiere verbunden sind. Zur Durchführung dieser Tests muß der Forscher aber lediglich ein Formular ausfüllen. Eine Überprüfung durch die Tierversuchskommission unterbleibt. Da aber alle Tiere gleichen Schmerz empfinden, ist es nicht nachzuvollziehen, warum die eine Gruppe besser geschützt wird als die andere. Dem Tierschutz als Staatsziel wird nur dann Rechnung getragen, wenn jeder Tierversuch ohne Ausnahme genehmigungspflichtig ist.
Zur Mitzeichnung