Gegen Hahneköppen und Gänsereiten - Pflege von Brauchtum oder Tradition
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Mit der Petition wird gefordert, dass § 17 Abs. 1 Nr. 1 TschG insoweit ergänzt und spezifiziert wird, dass das Töten von Tieren keinen vernünftigen Grund darstellt, wenn die Tiere vordergründig zur Pflege von Brauchtum oder Tradition getötet werden. Dies soll auch dann gelten, wenn die Tiere im Anschluss an die Zeremonie von den Teilnehmern verzehrt oder an andere Tiere verfüttert werden.
Begründung:
In der Bundesrepublik gibt es zahlreiche Vereine, die immer noch das Ritual des Hahne- oder Gänseköppens bzw. des Gänsereitens pflegen. Hierbei wird den zuvor getöteten und kopfüber aufgehängten Tieren in wettkampfähnlicher Manier mit stumpfen Gegenständen solange gegen den Hals geschlagen, bis dieser durchtrennt ist und der Kopf abfällt. In der Regel gestaltet sich dieses Ritual als ziemlich blutige und gewalttätige Angelegenheit.
Unter dem Gesichtspunkt, dass der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen ist und damit auch der Würde des Tieres eine ganz herausragende Bedeutung zukommt, ist es mit dem Gedanken des Tierschutzes nicht vereinbar, dass für derartige Veranstaltungen ein Tier buchstäblich seinen Kopf hinhalten muß. Wenn man Tiere als Mitgeschöpfe betrachtet, so muß auch die Würde des toten Tieres geachtet werden. Dies beinhaltet auch, dass man mit ihm nicht zum Zwecke der Volksbelustigung “herumspielt” und seinen Körper zerfleddert oder in mehrere Stücke haut.
Hinzu kommt, dass Gewaltdarstellung und Gewaltverherrlichung äußert kritsch betrachtet werden müssen und ganz besonders bei derartigen Veranstaltungen, an denen in der Regel auch Kinder und Jugendliche sowohl aktiv als auch passiv teilnehmen und ihnen im Umgang mit (auch toten) Tieren Wertvorstellungen vermittelt werden, die zu einer Verrohung der Gesinnung in unserer Gesellschaft beitragen können. Die Hemmschwelle vor der Achtung des tierischen Lebens wird durch das gewalttätige Beispiel der Teilnehmer mit Sicherheit nicht erhöht.
Zahlreiche Strafanzeigen gegen die Teilnehmer an solchen Veranstaltungen liefen bisher ins Leere, weil die Staatsanwaltschaft die Verfahren regelmäßig mit der Begründung eingestellt hat, dass es sich hierbei um altes Brauchtum handelt und die Tiere im Anschluß entweder von den Teilnehmern gegessen oder an andere Tiere verfüttert wurden. Diese Argumentation kann aber nicht ziehen. Zum einen haben Brauchtum und Tradition nicht Verfassungsrang wie der Tierschutz und zum anderen wird das Töten dieser Tiere nicht dadurch nachträglich legitimiert, dass die Tiere anschließend einer wie auch immer gearteten Verwertung zugeführt werden. Als Motivation für das Töten der Tiere steht einzig und allein die gesellschaftliche Veranstaltung in einer kirmesartigen Atmosphäre im Vordergrund.
Einige Vereine haben auch schon ihre Ansicht geändert und benutzen schon seit mehreren Jahren Tierattrapppen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum andere Vereine diesem Beispiel nicht folgen können, und statt dessen immer noch echte Tiere nur so zum Spaß töten müssen. .
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