Kennzeichnungspflicht für Echtpelze nach Art und Herkunft
Ergebnis der Petition
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Unterschriften: 7.192 |
Ergebnis:
Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am 24.04.2008 beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT Drucksache 16/8763).
Die Begründung finden Sie hier: 
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.
Mein Kommentar:
Dass Petitionen gleichen Inhaltes zusammen gefasst werden, macht zunächst Sinn, wenn sie denn tatsächlich das gleiche Ziel verfolgen. Nur scheinen weder die Mitglieder des Petitionsausschusses noch der Bundestag genau hingesehen zu haben. Meine Petition bezog sich nicht auf ein Importverbot für Hunde- und Katzenfelle, sondern auf eine generelle Kennzeichnungspflicht aller Artikel, die entweder ganz oder teilweise aus Echtpelz bestehen. Und dazu gehören nicht nur Bekleidungsstücke, sondern alle Gebrauchsartikel, die auch nur Teile von Fell tragen. Dass auf diese generelle Kennzeichnungspflicht nicht weiter eingegangen wird, hat - wie schon so oft - handfeste wirtschaftliche Gründe. Aber es ist ja nun inzwischen sattsam bekannt, dass Tierschutz immer da aufhört, wo der Kommerz anfängt.
Wer sich dafür interessiert, welche Änderungswünsche die EU-Kommission bei der Verordnung, die am 31.12.2008 in Kraft treten soll, hatte und mit welchen zum Teil heftigen Anmerkungen das Europäische Parlament diese Änderungswünsche kontert, kann dies hier nachlesen:
Meine Empfehlung: unbedingt lesen - es lohnt sich.