Gegen die Käfighaltung von Mastkaninchen
Text der Petition

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Mit der Petition soll erreicht werden, dass ein Verbot der Zucht und Haltung von Kaninchen in Käfigen erlassen und bis Ende 2007 eine Kaninchenhaltungsverordnung beschlossen wird, die den Bedürfnissen der Tiere unter allen tierschutzrechtlichen Aspekten gerecht wird. Desweiteren solle ein Import- und Handelsverbot von Kaninchenfleisch erlassen werden, das nicht unter artgerechten Bedingungen erzeugt wird.

Begründung: Welchen Qualen Kaninchen in den sogenannten Mastbetrieben ausgesetzt sind, haben die kürzlich in den Medien veröffentlichten Dokumentationen eindrucksvoll gezeigt. In den fensterlosen Mastfabriken fristen die Kaninchen in engen Drahtgitterkäfigen dicht an dicht gedrängt ihr Leben. Drei bis sechs Mastkaninchen werden in einem Käfig gehalten, so dass jedem Tier maximal nur eine Fläche von 0,08 qm zur Verfügung steht, was Hoppeln und Aufrichten unmöglich macht. Die Folgen davon sind Verkrümmungen der Wirbelsäule und entzündliche Gelenkerkrankungen. Durch die Drahtgitterböden kommt es zu schmerzhaften Pfotengeschwüren und Ballenverletzungen.

Dabei sind die Tiere körperlichen Höchstleistungen ausgesetzt: Bei den Häsinnen sind bis zu 11 Würfe pro Jahr mit je 8-10 Jungen keine Seltenheit. Sogenannte Wurfsynchronisation, herbeigeführt durch hormonelle Behandlung und künstliche Besamung, sind auch in der Kaninchenhaltung längst üblich. Die Säugezeit wird auf 3- 4 Wochen verkürzt, geschlachtet wird nach 10-12 Wochen. Kaninchen leiden stumm und von der Öffentlichkeit unbemerkt. Seit Jahren bemühen sich Tierschützer darum, dass endlich eine Kaninchenhaltungsverordnung erlassen wird, die den Bedürfnissen der Tiere gerecht wird und solche Qualen vermeidet. Den privat gehaltenen Kaninchen geht es im übrigen nur unwesentlich besser als den so genannten Mastkaninchen.

Im Unterschied zu den kommerziellen Kaninchenmastbetrieben werden die Tiere bei den privaten Haltern zwar meistens in traditionellen Holzställen gehalten und bekommen oft wenigstens eine Unterlage aus Stroh, doch ansonsten bietet der Holzverschlag nicht mehr als der Drahtgitterkäfig, was dann die gleichen Folgen wie Kannibalismus und Selbstverstümmelung hat. Da der Fleischbedarf nicht allein durch die Mastbetriebe in Deutschland gedeckt werden kann, wird auch Kaninchenfleisch aus dem Ausland importiert. Um zu gewährleisten, dass dieses Fleisch nicht aus tierquälerischer Haltung stammt, ist ein Import- und Handelsverbot für das Kaninchenfleisch notwendig, wo entweder eine Kontrolle der artgerechten Haltung nicht möglich ist oder berechtigte Zweifel an einer artgerechten Haltung bestehen.

Das Argument, dass die heimische Industrie dadurch einen Nachteil erleidet, kann in diesem Fall nicht ziehen. Zum einen haben bereits namhafte Lebensmittelkonzerne den Verkauf von Kaninchenfleisch gestoppt und damit bewiesen, dass dort der Imageschaden höher eingestuft wird, als der Verlust aus dem Verkauf des Kaninchenfleisches. Denn auch bei Lebensmittelkonzernen hat sich inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass es dem Verbraucher nicht mehr gleichgültig ist, ob Fleisch aus tierquälerischer Massenhaltung oder aus artgerechter Erzeugung stammt. Dabei spielen sowohl ethische als auch gesundheitliche Überlegungen eine Rolle. Im übrigen muß auch bei Kaninchen möglich sein, was bei Robben laut Pressemeldungen vom BMELV bereits vorbereitet wird, nämlich eben ein Import- und Handelsverbot.

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