Welche Tierversuche werden von den Bundesbehörden gemacht?
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll dabei helfen
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Es ist ein offenes Geheimnis, dass Bundesbehörden entweder selbst oder im Auftrag Tierversuche durchführen. Nicht so bekannt ist es, welche Behörden das sind und welche Tierversuche im einzelnen gemacht werden. Da es zu diesem Thema noch weitere interessante Fragestellungen gibt, habe ich mit freundlicher Unterstützung der Ärzte gegen Tierversuche einen Fragenkatalog erstellt, der pünktlich zum 01.01.2006 an die Bundesregierung gegangen ist. Denn ab dem 01.01.2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft und gibt mir die Möglichkeit, Antworten auf meine Fragen zu bekommen.
Fragen an die Bundesregierung:
Für 2005
- Welche Bundesbehörden haben in 2005 selbst Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben?
- Was war der Zweck dieser Versuche?
- Welche Tierarten wurden für die Tierversuche verwandt?
- Welche Tierversuchsprojekte sind davon abgeschlossen oder dauern noch an?
- Welche Schmerzen oder Beeinträchtigungen waren für die Tiere mit den Versuchen verbunden?
- Wie viele Tiere haben die Versuche überlebt und wie viele wurden im Anschluß an die Versuche getötet?
- Was ist mit den Tieren geschehen, die die Versuche überlebt haben?
- Nach dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, AZ 11 ZU 3040 / 03 haben Genehmigungsbehörden und beratende Kommissionen Tierversuchsanträge nicht nur einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen, sondern auch einer inhaltlichen Prüfung auf die Notwendigkeit und ethische Vertretbarkeit der Versuche. Wurden diese Prüfungen vorgenommen? Und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wurde vor Durchführung der Tierversuche geprüft, ob zu der jeweiligen Fragestellung bereits Ergebnisse aus anderen Versuchen vorliegen und wenn diese vorlagen, warum wurden dann die Versuche trotzdem durchgeführt?
- Welche Quellen wurden für diese Überprüfung herangezogen?
- Wurde geprüft, ob und wenn ja es für diese Tierversuche auch Ersatzmethoden gibt?
- Wenn ja, warum wurden sie dann nicht angewandt?
- Wurden Gutachten darüber erstellt, inwieweit die Ergebnisse aus den Tierversuchen auf den Menschen übertragbar sind?
- Wie hoch waren die Kosten für diese Tierversuche?
- Eine aktuelle Studie (T. Lindl et al: Tierversuche in der biomedizinischen Forschung, ALTEX 22, 3/05, 143-151) beweist, dass genehmigte und publizierte Tierversuchsarbeiten zu keinen Anwendungen beim Menschen führten. Rückblickend hätte laut dieser Studie die Hälfte der genehmigten Versuchsvorhaben nicht genehmigt werden dürfen. Wie stellen Sie sicher, dass Tierversuchsvorhaben einer Erfolgskontrolle unterzogen werden, um in Zukunft die Genehmigung von nicht genehmigungsfähigen Tierversuchsanträgen zu vermeiden?
- Warum müssen alternative Versuchsmethoden validiert werden, während diese Anforderung an Tierversuche nicht gestellt wird?
- Wenn es solche wissenschaftlichen Methoden der Validierung für Tierversuche nicht gibt:
Welche Garantien gibt es, dass die Ergebnisse auf den Menschen übertragbar sind?
Für 2006
- Welche Tierversuchsprojekte sind durch Bundesbehörden für 2006 geplant oder werden bereits durchgeführt?
- Was ist der Zweck dieser Tierversuche?
- Welche Schmerzen oder Beeinträchtigungen haben diese Tiere zu erwarten?
- Welche Tierarten sollen für die Tierversuche verwandt werden?
- Wird vor Durchführung der Tierversuche geprüft, ob bereits Ergebnisse aus anderen Versuchen vorliegen?
- Welche Quellen werden für diese Prüfung herangezogen?
- Sind für diese Versuche Ersatzmethoden vorhanden?
- Werden Gutachten darüber erstellt, inwieweit die Ergebnisse aus den Tierversuchen auf den Menschen übertragbar sind?
- Wie hoch sind die Kosten für diese Tierversuche?
- Wird vor Auftragsvergabe eine Kosten-Nutzenanalyse erstellt?
- Wie ist es zu erklären, dass im Bundeshaushalt die Mittel für die Erforschung von alternativen Ersatzmethoden nur einen Bruchteil des Geldes betragen, das für die Förderung von neuen Tierver-suchszentren ausgegeben wird, obwohl bereits 1986 die EU in einer Richtlinie festgelegt hat, dass die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten die Forschung und Entwicklung von Alternativmethoden fördern und die Rahmenbedingungen für diese Forschung stärken sollen?
- Warum sind noch immer an den meisten Hochschulen und Universitäten in den Fachbereichen Medizin, Tiermedizin und Biologie Tierversuche bzw. Übungen an eigens zu diesem Zweck getöteten Tieren Pflichtbestandteil der Ausbildung? Dass es auch anders geht, beweisen die humanmedizinischen Fakultäten Halle, Hamburg , Hannover, Kiel, Leipzig, Marburg, München, Münster, Saarbrücken und Witten.