Welche Tierversuche werden von den Bundesbehörden gemacht?
Ich bin da mit meiner Antwort doch etwas schneller
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Der Hinweis auf den "sehr großen" Verwaltungsaufwand und die in der Gebührenordnung verankerten Gebühr von maximal 500,00 € beeindrucken mich nicht im mindesten. Schließlich gibt es noch einen Bundesdatenschutzbeauftragten, der sich dieser Sache annehmen kann. Und das bekommt das BMELV auch zunächst einmal zu hören.
Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Bergheim, 07.02.2006
Mein Auskunftsersuchen nach dem IFG vom 01.01.2006
hier: Ihr Schreiben vom 02.02.2006 Az.: 321-0801-1/1
Sehr geehrter Herr Dr. Stiens,
ich habe Ihr o.a. Schreiben zur Stellungnahme an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit weitergeleitet. Sobald mir die Antwort vorliegt, werde ich Ihnen mitteilen, ob und in welcher Form ich mein Auskunftsersuchen aufrecht erhalte oder evtl. sogar erweitere.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer