Welche Tierversuche werden von den Bundesbehörden gemacht?
Meine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten
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Ob Landes- oder Bundesdatenschützer, in der Regel sind sie alle sehr hilfreich, wenn es darum geht, unwilligen Behörden die gewünschten Informationen zu entlocken und sie von dem Holzweg, auf dem sie sich evtl. befinden, wieder runter zu holen. Deshalb wende ich mich auch in diesem Fall an den Bundesdatenschutzbeauftragten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Bergheim, 07.02.2006
Mein Auskunftsersuchen nach dem IFG an das BMELV vom 01.01.2006
hier: die Antwort des BMELV vom 02.02.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.01.2006 hatte ich dem o.a. Bundesministerium Fragen hinsichtlich Tierversuchen durch oder im Auftrag von Bundesbehörden gestellt. Die Fragen sind diesem Schreiben auf den letzten Seiten beigefügt.
Am 02.02.2006 hat mir nun das BMELV die beigefügte Antwort zukommen lassen. Bei diesem Schreiben habe ich folgendes zu bemängeln:
Zum einen ist es sehr verwunderlich, dass eine Bundesbehörde, die den Tierschutzbericht der Bundesregierung incl. der Tierversuchszahlen veröffentlicht, nur Informationen über den eigenen Geschäftsbereich haben soll. Zum anderen empfinde ich den Hinweis, ich möge mich bei anderen Bundesbehörden kundig machen, ohne zumindest die in Frage kommenden Bundesbehörden zu nennen, als eine Zumutung. Vor allem, wenn dann im gleichen Atemzug in Aussicht gestellt wird, dass mich jede Anfrage bei jeder weiteren Bundesbehörde im schlimmsten Fall 500,00 € kosten kann.
Und damit wären wir schon bei dem Punkt, der mich am meisten empört. Ich bin sehr wohl darüber informiert, dass nach der Gebührenordnung eine Auskunft bis zu 500,00 € kosten kann. Jedoch nur dann, wenn im Extremfall der Verwaltungsaufwand tatsächlich einen erheblichen Umfang annimmt. In Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eben diese Behörde ja auch die eigenen Zahlen im Tierschutzbericht einfließen lassen muß, will es mir nicht einleuchten, dass der größte Teil der Da-ten nicht schon an zentraler Stelle gesammelt vorliegt. Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, so stellt die dezentrale Speicherung der Daten ein internes organisatorisches Manko dar, das wohl kaum zu meinen Lasten gehen kann. Ganz im Gegenteil: wenn es tatsächlich so ein erheblicher Aufwand ist, muß man sich fragen, ob durch die fehlerhafte Organisation nicht die Entscheidungsfindung der Politik , ob Tierversuche Sinn machen, wenn schon nicht unmöglich, so doch wesentlich erschwert wird, weil die gewünschten Daten jedes Mal erneut – und mit erheblichem Verwaltungsaufwand – zusammengetragen werden müssen. Diese mangelnde Weitsicht kann aber ebenfalls nicht zu meinen Lasten gehen.
Dass nun aber das BMELV von mir eine Entscheidung darüber haben will, ob ich meine Anfrage aufrecht erhalte, ohne auch nur annähernd den Aufwand zu beziffern, empfinde ich als den untauglichen Versuch, die Beantwortung unliebsamer Fragen zu umgehen. Bei im Umgang mit Behörden weniger erfahreneren Bürgern mag diese Rechnung aufgehen; stellt meiner Meinung nach aber eine eklatante Rechtsverweigerung dar.
Ganz besonders pikant wird aber die Sache, wenn man weiß, dass dem BMELV noch mindestens 37 weitere Anfragen mit dem gleichen Inhalt vorliegen. Diese Zahl ist mir deshalb so genau bekannt, weil ich Durch-schriften bzw. Bestätigungen über diese Anfragen erhalten habe. Dem BMELV müssen aber noch weitaus mehr Anfragen vorliegen, weil mein Fragenkatalog von anderen in verschiedenen Tierschutzforen eingestellt wurde. Da der Aufwand aber nicht dadurch mehr wird, weil viele Leute die gleichen Fragen stellen, muß die Gebühr auch durch die Anzahl der Fragesteller geteilt werden. Diesen Umstand hat das BMELV aber wohl-weislich verschwiegen.
Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes bitte ich Sie dahingehend um Unterstützung, dass zum einen das BMELV im einzelnen darlegt, welcher Aufwand tatsächlich anfällt und in welcher Höhe evtl. Gebühren erhoben werden sollen und zum anderen, dass das BMELV bekannt gibt, wie viele Anfragen dort vorliegen und ob jeder der Fragesteller ebenfalls ein Schreiben wie das vorliegende erhalten hat. Dann wären die Gebühren nämlich durch die Anzahl der Fragesteller zu teilen, was die Entscheidung, ob man sein Recht auf Information wahrnehmen will und kann, in erheblichem Maß beeinflussen würde. Die jetzige Verfahrensweise durch das BMELV ist der massive Versuch, die Bürger von der Ausübung ihrer Rechte abzuhalten und unliebsame Fragen abzublocken.
Des weiteren bitte ich Sie um Unterstützung, dass das BMELV die Bundesbehörden bekannt gibt, die entwe-der selbst Tierversuche durchführen oder Tierversuche in Auftrag geben.
Wie der vorliegende Fall zeigt, wäre eine detaillierte Gebührenordnung, die insbesondere genauere Definitionen über die Art und Höhe des Verwaltungsaufwandes enthält, sinnvoll und würde in Zukunft derartige Auseinandersetzungen vermeiden helfen. In diesem Sinne rege ich eine Änderung der Gebührenordnung an.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer