Welche Tierversuche werden von den Bundesbehörden gemacht?
Welch eine Überraschung - die Suche war erfolglos

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Nun gut, die Datenschutzbeauftragte hält 30,00 € für angemessen. Ist ja auch nicht die Welt. Was ich nicht so gut finde, womit sie aber Recht hat, ist die Frage der Aufteilung der Gebühgren auf die einzelnen Fragesteller. Dafür ist sie wirklich nicht zuständig. Aber ich lerne aus meinen Fehlern und ich lerne schnell. Die nächste wichtige Anfrage wird den gesetzlichen Erfordernissen genügen. Und dann werden und müssen die Kosten geteilt werden.

Hier nun das Schreiben der Datenschutzbeauftragten: