Die schizophrene Haltung von FDP-Politikern
Mein Schreiben an Herrn Goldmann
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Herrn
Michael Goldmann
Platz der Republik
Bergheim, 08.04.2006
11011 Berlin
Ihre Stellungnahme zur Hühnerhaltung in Kleinvolieren
Sehr geehrter Herr Goldmann,
lt. Ihrer Homepage haben Sie eine Ausbildung zum Tierarzt. Da könnte man Ihnen eigentlich genug Sachverstand zutrauen, dass Sie erkennen, dass die Haltung von Hühnern in Kleinvolièren alles andere als artgerecht ist. Aber selbst wenn Sie Ihre gesamten Veterinärkenntnisse vergessen haben sollten, wie können Sie es wagen, sich über höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegzusetzen und diese KZ-Käfige als eine Verbesserung für den Tierschutz zu proklamieren.
Nur zur Erinnerung: Im Urteil des Bundesverfassungsgericht (2 BvF 03/90 vom 06.07.1999) ist ausdrück-lich bestimmt, dass zur artgerechten Haltung Flügel-Bein-Strecken, Flügelschlagen oder Flügellüften oder andere arttypische Verhaltensweisen wie das Aufbaumen, das Sandbaden, das Scharren oder die Eiab-lage an geschützter Stelle in einem Nest gehören.
Wie bitte soll beispielsweise das Aufbaumen und Ruhen auf den Sitzstangen bei einer Gesamthöhe von max. 50 cm Höhe möglich sein? Hühner vom Typ Gallus sind in der Regel ca. 25 cm hoch. Da wegen der Besatzdichte nicht alle Hühner gleichzeitig auf den Sitzstangen schlafen können, stoßen die Hühner, die auf den Stangen sitzen, mit dem Kopf an die Käfigdecke und können gleichzeitig von ihren Artgenossen am Boden bepickt werden.
Von einem gleichzeitigen ungestörten Ruhen ist da ja wohl nicht mehr die Rede. Und auch dies war eine Anforderung des Bundesverfassungsgerichts.
Sie sind ein glänzendes Beispiel für Politiker, die sich den Interessen von Lobbyisten beugen, anstatt ihrem eigenen Gewissen zu folgen. Und solche Leute sind auch noch Mitglied im BUND.
Meine Stimme bei den nächsten Wahlen hat die FDP in keinem Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer