Schächten - qualvoller Tod aus Feigheit der Politiker
An Bürgerfreundlichkeit nicht zu überbieten

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Da hat sich der Petitionsausschuß doch tatsächlich die Mühe gemacht, noch Stellungnahmen unseres allseits beliebten BMELV einzuholen. Nun, aus Gründen der Waffengleichheit hätte ich doch gerne diese Stellungnahmen eingesehen, bevor ich meine Beschwerde gegen die Ablehnung eingereicht hätte. Und deshalb habe ich den Petitionsausschuß um Übersendung dieser Stellungnahmen unter Hinweis auf das IFG gebeten. Wer nun aber glaubt, dass ich selbige postwendend erhalten hätte, der irrt sich gewaltig. Statt mir den Kram einfach zu schicken, wurde erst geprüft, ob der Petitionsausschuß überhaupt Behörde im Sinne des IFG ist und man also verpflichtet wäre, meinem Ansinnen zu entsprechen. Mitnichten, der Petitionsausschuß ist ein parlamentarisches Organ und unterliegt deshalb nicht dem IFG. Und darum werden diese Stellungnahmen auch nicht rausgerückt, basta. Wo kämen wir denn da hin, wenn der Bürger in die Lage versetzt würde, die Entscheidungen der Politiker nachzuvollziehen? So viel Service muß nun auch nicht sein, auch nicht von einem Petitionsausschuß.

Ich will Ihnen aber die Antwort im Original nicht vorenthalten: