Schächten - qualvoller Tod aus Feigheit der Politiker
Auch andere Tierschützer sind nicht untätig geblieben

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Das Thema um das betäubungslose Schächten ist nicht neu. Und so bleibt es natürlich nicht aus, dass zur Lösung des Problems nicht nur die Frage der Religionsfreiheit auf der einen Seite, sondern auch die Verfassungsmäßigkeit des betreffenden § 4a TSchG auf der anderen SEite geprüft wird.

Zu diesem Gedanken hat Frau Magda Bubetz vom Arbeitskreis Wissenschaftlicher Tierschutz eine Stellungnahme verfasst, die sie mehrfach an den Bundespräsidenten Horst Köhler geschickt hatte. Von dort kam allerdings noch keine Reaktion und deshalb hat sie mich gebeten, ihre Stellungnahme zu veröffentlichen und darauf hinzuweisen, dass es ausdrücklich gewünscht ist, dass möglichst viele diese Stellungnahme als Unterstützung ebenfalls an Herrn Köhler schicken. Und so erreichen Sie ihn:

Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
Telefon: (030) 20 00-0
Fax: (030) 20 00-19 99
Bundespraesident.Horst.Koehler@bpra.bund.de

Hier nun die Stellungnahme:

Die schriftliche Begründung des Schächturteils ist übrigens noch immer nicht veröffentlicht.