Axel - Der Hundefeind
Nur mal so zur Information zwischendurch
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Sie erinnern sich doch noch bestimmt
dass Herr Althaus im Zusammenhang mit der angeblichen Eröffnung der ersten Hundeschlachtererei in Hamburg als Rechtsgrundlage eine ziemlich abstruse Quelle angegeben hat und ich dann moniert habe
dass er besser § 1 Abs. 2 des FIHG (Fleischhygienegesetz) angegeben hätte? Nun
Herr Althaus hat dann wohl von meiner HP abgeschrieben und gibt nun tatsächlich vor
dass das FIHG in der ab 01.01.2004 gültigen Fassung Hundeschlachtereien ermöglicht.
Auch wenn vollkommen klar ist
dass auch diese Behauptung absoluter Schwachsinn ist
so ist anzumerken
dass es Herr Althaus wieder einmal an Inspiration und Esprit fehlen läßt. Das Fleischhygienegesetz wurde tatsächlich geändert. Aber nicht erst zum 01.01.2004
sondern bereits am 30.06.2003 und schon gar nicht im Sinne des Herrn Althaus.
In § 1 Abs. 2 FIHG heißt es nämlich jetzt:
Fleisch von Hunden
Katzen
anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen darf zum Genuss für Menschen nicht gewonnen werden. Hier das Gesetz :
Auf seiner Seite
gibt Herr Althaus auch dann prompt den nächsten Blödsinn zum besten. Wörtlich heißt es bei bei ihm:
Zum einen die EG-Richtlinie 01/65/EG vom 15. Dezember 2001 zur Festlegung von Vorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Hundefleisch und Fleischzubereitungen mit Hundefleischanteil, sowie die EG-Richtlinie 01/43/EWG vom 18. Juni 2001 zur Regelung der gesundheitlichen und tierseuchenrechtlichen Fragen beim Schlachten von Hunden und bei Vermarktung von Hundefleisch.
Sie ahnen es bereits. Aber da ich auf meiner HP - im Gegensatz zu anderen - nur sauber recherchierte Informationen verbreite
will ich hier einmal im einzelnen erläutern
was an den Angaben des Herrn Althaus alles nicht stimmt.
1.
Es gibt eine EG-Richtlinie 2001/65/EG; aber nicht vom 15.01.2001. Das war nämlich ein
Samstag
und samstags arbeitet die EU-Kommission nicht. Hätte mich auch gewundert. Und
der Inhalt dieser Richtlinie hat auch nicht im mindesten etwas mit den von Herrn Althaus behaupteten Inhalten
zu tun. Wenn Sie wissen wollen
was der Gegenstand der erwähnten Richtlinie ist
dann können Sie das hier
nachlesen.
Am 15.12.2001 wurden übrigens ganz andere Richtlinien veröffentlicht
nämlich
2.
Es gibt auch eine EG-Richtlinie 2001/43/EG; aber auch nicht vom 18.06.2001. Und auch mit
einem ganz anderen Inhalt
nämlich
Und wenn Herr Althaus schon Unsinn in die Welt setzt
dann doch gleich richtig
denn die
EG-Richtlinie
die am 18.06.2001 veröffentlicht wurde
findet sich hier
Eigentlich habe ich ja gar nichts gegen Unsinn. Wenn er denn nicht so plump und so ganz ohne Charme daher käme. Aber das einzige
was ganz sicher auf der HP des Herrn Althaus stimmt
ist das Impressum.