Axel - Der Hundefeind
Nur mal so zur Information zwischendurch

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Sie erinnern sich doch noch bestimmt dass Herr Althaus im Zusammenhang mit der angeblichen Eröffnung der ersten Hundeschlachtererei in Hamburg als Rechtsgrundlage eine ziemlich abstruse Quelle angegeben hat und ich dann moniert habe dass er besser § 1 Abs. 2 des FIHG (Fleischhygienegesetz) angegeben hätte? Nun Herr Althaus hat dann wohl von meiner HP abgeschrieben und gibt nun tatsächlich vor dass das FIHG in der ab 01.01.2004 gültigen Fassung Hundeschlachtereien ermöglicht.

Auch wenn vollkommen klar ist dass auch diese Behauptung absoluter Schwachsinn ist so ist anzumerken dass es Herr Althaus wieder einmal an Inspiration und Esprit fehlen läßt. Das Fleischhygienegesetz wurde tatsächlich geändert. Aber nicht erst zum 01.01.2004 sondern bereits am 30.06.2003 und schon gar nicht im Sinne des Herrn Althaus.

In § 1 Abs. 2 FIHG heißt es nämlich jetzt:

Fleisch von Hunden Katzen anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen darf zum Genuss für Menschen nicht gewonnen werden. Hier das Gesetz :

Auf seiner Seite gibt Herr Althaus auch dann prompt den nächsten Blödsinn zum besten. Wörtlich heißt es bei bei ihm:

Zum einen die EG-Richtlinie 01/65/EG vom 15. Dezember 2001 zur Festlegung von Vorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Hundefleisch und Fleischzubereitungen mit Hundefleischanteil, sowie die EG-Richtlinie 01/43/EWG vom 18. Juni 2001 zur Regelung der gesundheitlichen und tierseuchenrechtlichen Fragen beim Schlachten von Hunden und bei Vermarktung von Hundefleisch.

Sie ahnen es bereits. Aber da ich auf meiner HP - im Gegensatz zu anderen - nur sauber recherchierte Informationen verbreite will ich hier einmal im einzelnen erläutern was an den Angaben des Herrn Althaus alles nicht stimmt.

1.
Es gibt eine EG-Richtlinie 2001/65/EG; aber nicht vom 15.01.2001. Das war nämlich ein Samstag und samstags arbeitet die EU-Kommission nicht. Hätte mich auch gewundert. Und der Inhalt dieser Richtlinie hat auch nicht im mindesten etwas mit den von Herrn Althaus behaupteten Inhalten zu tun. Wenn Sie wissen wollen was der Gegenstand der erwähnten Richtlinie ist dann können Sie das hier nachlesen.

Am 15.12.2001 wurden übrigens ganz andere Richtlinien veröffentlicht nämlich

2.
Es gibt auch eine EG-Richtlinie 2001/43/EG; aber auch nicht vom 18.06.2001. Und auch mit einem ganz anderen Inhalt nämlich

Und wenn Herr Althaus schon Unsinn in die Welt setzt dann doch gleich richtig denn die EG-Richtlinie die am 18.06.2001 veröffentlicht wurde findet sich hier

Eigentlich habe ich ja gar nichts gegen Unsinn. Wenn er denn nicht so plump und so ganz ohne Charme daher käme. Aber das einzige was ganz sicher auf der HP des Herrn Althaus stimmt ist das Impressum.