Arterhaltung der besonderen Art
Ein Freibrief zum Töten
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Einmal, nur einmal hätte ich mir gewünscht, dass eine Staatsanwaltschaft zugunsten der Tiere entscheidet. Und was mich ganz besonders wütend macht, ist die Tatsache, dass es die Staatsanwaltschaft offenbar nicht für nötig hält, auch die Tierpfleger zu vernehmen. Statt dessen nimmt sie alles für bare Münze, was der Zoodirektor erklärt und läßt außerdem meinen Hinweis auf das Abhandenkommen der Mähnenwölfe vollkommen unbeachtet.
Der Freibrief:

Anmerkung:
Haben Sie auch den letzten Satz des vorletzten Absatzes auf Seite drei gelesen? Nein? Da zitiert die Staatsanwaltschaft den Tierschutzkommentar Lorz/Metzger (Nomen est Omen), in dem zu lesen ist, dass es generell als zulässig angesehen wird, Zootiere zur Bestandsminderung oder -regulierung oder auch aus Gründen einer Überpopulation dann zu töten, wenn dies nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles als vernünftig erscheint.
Dies ist dann sozusagen der Freibrief zum Züchten auf Teufel komm raus; denn die Erlaubnis, überzählige Tiere zu töten, ist ja schon im Kommentar zum Tierschutzgesetz als zulässig deklariert.
Zoos begründen ihre Existenzberechtigung gerne damit, dass sie durch Zuchtprogramme zur Arterhaltung beitragen. Und auch der Zoo Leipzig macht da keine Ausnahme. Nur klärt keiner die Besucher darüber auf, dass die sogenannte Arterhaltung zwangsläufig in Inzucht endet; denn zum einen beherbergen nicht alle Zoos in Europa den gleichen Tierbestand und zum anderen ist zwangsläufig halt auch nur ein begrenzter Tierbestand von jeder Art vorhanden und damit ist natürlich auch der Genpool extrem begrenzt. Ein Beispiel mag das verdeutlichen:
Es gibt in ganz Europa nur 8 Zoos, die Lippenbären halten. Geht man mal von einer maximalen Besetzung je Zoo mit 7 Tieren aus, dann macht das 56 Tiere. Da man bekanntermaßen aber mindestens ein männliches Tier zum Züchten braucht, muß jeder Zoo also mindestens einen männlichen Bären haben. Macht noch maximal 48 weibliche Bären. Und jetzt die Rechenaufgabe: Wenn jede Bärin einmal im Jahr zwei Junge erfolgreich aufzieht, wie viele Jahre braucht man dann, bis der Bruder die Schwester oder der Vater die Tochter deckt und man die schönste Inzucht bekommt? Und noch eine viel wichtigere Frage: was ist mit den ganzen Jungen in all den Jahren passiert? Auswilderungsprogramme gibt es meines Wissens nämlich in keinem Zoo. Und hier schließt sich wieder der Kreis und ich verweise auf den netten Kommentar zum Tierschutzgesetz.
Wenn Sie jetzt denken, dass das nur bei den Lippenbären so ist, dann passen Sie mal bei Ihrem nächsten Zoobesuch auf die vielen niedlichen Tierkinder auf und schauen, ob sie nach einem Jahr nicht verschwunden sind.
Selbstverständlich ist das aber nun nicht das Ende der Geschichte. Die Einstellungsverfügung liegt bereits bei meinem Anwalt, damit er Einspruch einlegen und Akteneinsicht verlangen kann. Fortsetzung folgt.