Arterhaltung der besonderen Art
Es bleibt nicht viel übrig

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Mein Anwalt hat mir ja von Anfang wenig Hoffnung gemacht. Die Akteneinsicht hat auch nichts gebracht, wo man ansetzen könnte. Und auch die Tatsache, dass zur Tötung T61 verwandt wurde, ist kein Grund zur Beanstandung, da T61 in Kombination mit Ketamin verabreicht wurde. Dass der Zoo Leipzig aber überhaupt noch T61 einsetzt, halte ich für sehr bedenklich. Weil nun aber die Staatsanwaltschaft nicht die Hintergründe der Tötung der Mähnenwölfe, der zwei Bären und des kleinen Hirschen ermitteln wollte, hat sie deswegen doch noch eine Beschwerde erhalten.

Die Beschwerde:


Da es nun schon wieder fast zwei Monate her sind, dass die Staatsanwaltschaft meine Beschwerde erhalten hat, werde ich meinen Anwalt bitten, bei den Herrschaften einmal nach dem Sachstand zu fragen.