Ratgeber
Umgang mit Behörden
Im Laufe meiner Tätigkeit innerhalb des Tierschutzes ist mir immer wieder
aufgefallen
dass Tierschützer im Umgang mit Behörden doch einige – zum
Teil gravierende - Fehler machen. Insbesondere
wenn es darum geht
auf schriftliche Anweisungen und Bescheide von Behörden richtig zu
reagieren.
Da ich selbst schon seit mehr als 25 Jahren im öffentlichen Dienst
tätig bin
habe ich von meinen Kenntnissen des Verwaltungsrechts auch bei
meiner Tierschutzarbeit profitieren können und möchte Ihnen hiermit meine
Erfahrungen weitergeben. Um die rechtliche Materie so praxisnah wie möglich
darzustellen
habe ich die am häufigsten Fragen in einer Tabelle zusammen
gefaßt. Aus dem zahlreichen Schriftverkehr
den ich inzwischen mit den
verschiedensten Behörden geführt habe
habe ich die wichtigsten Briefe
zusammengestellt und bis auf die wesentlichen Fakten “entkernt”.
Noch ein wichtiger Punkt:
Diese Hilfestellungen sind für Tierschützer gedacht
die sich im
alltäglichen Kleinkrieg mit Behörden befinden. Deshalb habe ich auch nur
die Vorgehensweise innerhalb des allgemeinen Verwaltungsrechts beschrieben
die unabhängig vom jeweiligen Bundesland allgemeingültig ist. Besondere
Vorschriften wie sie z.B. im Baurecht
in der Sozialgesetzgebung oder bei
der Abgabenordnung gelten
sind hier deshalb nicht berücksichtigt. Meine
Hinweise sind auch kein Ersatz für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt
sondern sollen nur dazu dienen
die ersten Schritte im Umgang mit Behörden
zu erleichtern. Da nicht in allen Bundesländern die gleichen Bestimmungen
auch die gleichen Paragraphen-Nummern haben
sind bei den hier angegebenen
Paragraphen immer die Vorschriften des Bundes gemeint. Ob die Vorschriften
der einzelnen Bundesländer damit identisch sind
kann im Internet leicht
abgefragt werden. Einfach den Namen des Gesetzes z.B.
“Verwaltungsverfahrensgesetz” und das gewünschte Bundesland eingeben.
Sie sollten dann schnell fündig werden. Doch nun zur Praxis.