Ratgeber
Umgang mit Behörden


Im Laufe meiner Tätigkeit innerhalb des Tierschutzes ist mir immer wieder aufgefallen dass Tierschützer im Umgang mit Behörden doch einige – zum Teil gravierende - Fehler machen. Insbesondere wenn es darum geht auf schriftliche Anweisungen und Bescheide von Behörden richtig zu reagieren.

Da ich selbst schon seit mehr als 25 Jahren im öffentlichen Dienst tätig bin habe ich von meinen Kenntnissen des Verwaltungsrechts auch bei meiner Tierschutzarbeit profitieren können und möchte Ihnen hiermit meine Erfahrungen weitergeben. Um die rechtliche Materie so praxisnah wie möglich darzustellen habe ich die am häufigsten Fragen in einer Tabelle zusammen gefaßt. Aus dem zahlreichen Schriftverkehr den ich inzwischen mit den verschiedensten Behörden geführt habe habe ich die wichtigsten Briefe zusammengestellt und bis auf die wesentlichen Fakten “entkernt”.

Noch ein wichtiger Punkt:
Diese Hilfestellungen sind für Tierschützer gedacht die sich im alltäglichen Kleinkrieg mit Behörden befinden. Deshalb habe ich auch nur die Vorgehensweise innerhalb des allgemeinen Verwaltungsrechts beschrieben die unabhängig vom jeweiligen Bundesland allgemeingültig ist. Besondere Vorschriften wie sie z.B. im Baurecht in der Sozialgesetzgebung oder bei der Abgabenordnung gelten sind hier deshalb nicht berücksichtigt. Meine Hinweise sind auch kein Ersatz für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt sondern sollen nur dazu dienen die ersten Schritte im Umgang mit Behörden zu erleichtern. Da nicht in allen Bundesländern die gleichen Bestimmungen auch die gleichen Paragraphen-Nummern haben sind bei den hier angegebenen Paragraphen immer die Vorschriften des Bundes gemeint. Ob die Vorschriften der einzelnen Bundesländer damit identisch sind kann im Internet leicht abgefragt werden. Einfach den Namen des Gesetzes z.B. “Verwaltungsverfahrensgesetz” und das gewünschte Bundesland eingeben. Sie sollten dann schnell fündig werden. Doch nun zur Praxis.

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