Vorbemerkung:
Die Links zu den Gesetzestexten geben den Inhalt wieder
der online von den einzelnen Behörden ins Netz gestellt worden ist. Die offizielle und damit amtliche Version ist jedoch nur in dem sogenannten Bundes- bzw. Landesgesetzblatt veröffentlicht. In der Regel sind Online-Text und amtlicher Text identisch; doch der Vollständigkeit und rechtlichen Korrektheit halber möchte ich es zumindest erwähnt haben. Für Ihre Zwecke können Sie sich jedoch ruhig auf den Online-Text beziehen. Auch wenn einmal nicht der richtige Paragraph von Ihnen angegeben sein sollte,
so schadet das nicht. Die Behörde ist verpflichtet,
selbst die richtige Gesetzesgrundlage zu ermitteln,
da sie diese ja auch in ihren Bescheiden angeben muß.

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwvfG)

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)

Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Informationsfreiheitsgesetz Schleswig Holstein (IFG SH)

Akteninformationsgesetz (AIG) Brandenburg

Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG)

Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG HH)

Bremer Informationsfreiheitsgesetz - (BremIFG)

Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern- (IFG M-V)

Umweltinformationsfreiheitsgesetz (UIG)

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (seit 01.01.2006 in Kraft)

Tierschutzgesetz