Gerhard Schwab vom Bund Naturschutz
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Von: Richard Mergner [mailto:richard.mergner@bund-naturschutz.de]
Gesendet: Donnerstag
25. September 2003 19:02
An: c@documentmanager.de
Betreff: Ihre Anfrage zum Biberartikel in der SZ
Sehr geehrte Frau Kremer
vielen Dank für Ihr Anfrage an den BN-Vorsitzenden Hubert Weiger
in
dessen Auftrag ich Ihnen auf Ihre Fragen antworte.
Ich kann Ihre Besorgnis und Ärger über die Darstellung im SZ-Artikel sehr
gut verstehen
der das Biberberatungsprojekt des BN in ein schlechtes
Licht gerückt hat.
Der 1867 in Bayern ausgerottete Biber ist heute dank des vor 37 Jahren
begonnenen
erfolgreichen Wiedereinbürgerungsprojektes des Freistaates
Bayern und des Bundes Naturschutz wieder in allen bayerischen
Regierungsbezirken und vom Spessart bis in den Voralpenraum heimisch.
Der heutige Biberbestand in Bayern wird auf etwa 6.000 Tiere in rund 1.500
Biberfamilien bzw. Revieren geschätzt. Über die Hälfte der größeren
Fließgewässersysteme sind wieder besiedelt und in den nächsten Jahrzehnten
werden voraussichtlich alle geeigneten Lebensräume in Bayern besiedelt
werden. Dabei können aber auch Konflikte mit menschlichen Landnutzern
entstehen. Deshalb sind in einem vom Bayerischen Naturschutzfond
geförderten Projekt landesweit zwei Biberberater des BN tätig
die
zusammen mit der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege
(ANL) über 200 lokale Biberberater und Ansprechpartner ausgebildet haben
die bei Konflikten mit Landwirten rasch und unbürokratisch helfen.
Der Einsatz von qualifizierten Beratern als Mittler zwischen
wiedereingebürgerten oder sich ausbreitenden Wildtieren und v.a. der
ländlichen Bevölkerung hat sich bewährt. Allein die beiden mit Werkvertrag
beauftragten Biberberater des BN haben von 1998 bis Ende 2002 landesweit
1224 einzelne Konfliktfälle vor Ort mit 2575 Ortsterminen untersucht und
meist auch gelöst.
Der Bund Naturschutz lehnt generell die Tötung von Bibern ab. Nur in
absoluten Ausnahmefällen
wenn keine andere Konfliktlösung durch Wegfangen
und Verwendung für europäische Wiedereinbürgerungsprojekte möglich ist
kann ein Biber nach dem Fang in der Falle und der Genehmigung durch die
Höhere Naturschutzbehörde der zuständigen Bezirksregierung getötet werden.
Es gibt kein Biberessen bei Herrn Schwab Ende September
wie dies in der
SZ dargestellt war. Herr Schwab ist Mitglied im BN und mit einem in Kürze
auslaufenden Werkvertrag mit der Biberberatung zur vorbeugenden
Konfliktlösung für den schwierigen Schutz der Biber beauftragt.
Eine Verwertung der Biber in der Küche wird vom Bund Naturschutz
entschieden abgelehnt
da damit die Gefahr der Aufweichung des
Tötungsverbotes entstehen könnte. Der Bund Naturschutz wird diese
Position auch bei einer in Kürze anstehenden Fortführung des Projektes
zur Bedingung bei der Auftragsvergabe machen.
Wir sind uns der schwierigen Konfliktlagen sehr wohl bewußt und werden
sollte es zu fehlerhaftem Verhalten gekommen sein
das Nötige tun
um
generell wie auch bei Ihnen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des BN insgesamt
und unseren Bemühungen zur Mittlung zwischen den Lebensansprüchen des Bibers
und unserer Zivilisationsgesellschaft auszuräumen.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Mergner
Landesbeauftragter
Bauernfeindstraße 23
90471 Nürnberg