Gerhard Schwab vom Bund Naturschutz
Die Antwort kommt unerwarteterweise postwendend

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Von: Richard Mergner [mailto:richard.mergner@bund-naturschutz.de]
Gesendet: Donnerstag 25. September 2003 19:02
An: c@documentmanager.de
Betreff: Ihre Anfrage zum Biberartikel in der SZ

Sehr geehrte Frau Kremer
vielen Dank für Ihr Anfrage an den BN-Vorsitzenden Hubert Weiger in dessen Auftrag ich Ihnen auf Ihre Fragen antworte.
Ich kann Ihre Besorgnis und Ärger über die Darstellung im SZ-Artikel sehr gut verstehen der das Biberberatungsprojekt des BN in ein schlechtes Licht gerückt hat.
Der 1867 in Bayern ausgerottete Biber ist heute dank des vor 37 Jahren begonnenen erfolgreichen Wiedereinbürgerungsprojektes des Freistaates Bayern und des Bundes Naturschutz wieder in allen bayerischen Regierungsbezirken und vom Spessart bis in den Voralpenraum heimisch. Der heutige Biberbestand in Bayern wird auf etwa 6.000 Tiere in rund 1.500 Biberfamilien bzw. Revieren geschätzt. Über die Hälfte der größeren Fließgewässersysteme sind wieder besiedelt und in den nächsten Jahrzehnten werden voraussichtlich alle geeigneten Lebensräume in Bayern besiedelt werden. Dabei können aber auch Konflikte mit menschlichen Landnutzern entstehen. Deshalb sind in einem vom Bayerischen Naturschutzfond geförderten Projekt landesweit zwei Biberberater des BN tätig die zusammen mit der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) über 200 lokale Biberberater und Ansprechpartner ausgebildet haben die bei Konflikten mit Landwirten rasch und unbürokratisch helfen.

Der Einsatz von qualifizierten Beratern als Mittler zwischen wiedereingebürgerten oder sich ausbreitenden Wildtieren und v.a. der ländlichen Bevölkerung hat sich bewährt. Allein die beiden mit Werkvertrag beauftragten Biberberater des BN haben von 1998 bis Ende 2002 landesweit 1224 einzelne Konfliktfälle vor Ort mit 2575 Ortsterminen untersucht und meist auch gelöst.

Der Bund Naturschutz lehnt generell die Tötung von Bibern ab. Nur in absoluten Ausnahmefällen wenn keine andere Konfliktlösung durch Wegfangen und Verwendung für europäische Wiedereinbürgerungsprojekte möglich ist kann ein Biber nach dem Fang in der Falle und der Genehmigung durch die Höhere Naturschutzbehörde der zuständigen Bezirksregierung getötet werden.

Es gibt kein Biberessen bei Herrn Schwab Ende September wie dies in der SZ dargestellt war. Herr Schwab ist Mitglied im BN und mit einem in Kürze auslaufenden Werkvertrag mit der Biberberatung zur vorbeugenden Konfliktlösung für den schwierigen Schutz der Biber beauftragt.

Eine Verwertung der Biber in der Küche wird vom Bund Naturschutz entschieden abgelehnt da damit die Gefahr der Aufweichung des Tötungsverbotes entstehen könnte. Der Bund Naturschutz wird diese Position auch bei einer in Kürze anstehenden Fortführung des Projektes zur Bedingung bei der Auftragsvergabe machen.

Wir sind uns der schwierigen Konfliktlagen sehr wohl bewußt und werden sollte es zu fehlerhaftem Verhalten gekommen sein das Nötige tun um generell wie auch bei Ihnen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des BN insgesamt und unseren Bemühungen zur Mittlung zwischen den Lebensansprüchen des Bibers und unserer Zivilisationsgesellschaft auszuräumen.

Mit freundlichen Grüßen
Richard Mergner
Landesbeauftragter
Bauernfeindstraße 23
90471 Nürnberg