Gerhard Schwab vom Bund Naturschutz
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Weder der Bund-Naturschutz noch das Landesamt für Umweltschutz haben zugegeben
dass Herr Schwab die getöteten Biber gegessen hat. Das ist aber eigentlich gar nicht mehr notwendig
denn wie hat Herr Dr. Thomas so schön gesagt:
“eine Verwertung zum privaten Gebrauch ist nach rechtmäßigem Fang und Töten zulässig
sofern damit kein Vermarktungsvorgang verbunden ist.”
Das heißt im Klartext
dass Herr Schwab mit seinen evtl. Gästen die getöteten Biber bei einem fröhlichen Abend essen darf
solange er kein Geld dafür verlangt. Ein Essen unter Freunden sozusagen. Auch ein Mäntelchen oder ein Mützchen für den Eigenbedarf dürfte da schon mal drin sein. Immerhin waren es bis Mitte 2003 50 Biber
die getötet wurden.
Herr Dr. Thomas hat aber auch noch etwas anderes gesagt
was der Beachtung wert ist
nämlich:
“soweit die Verwertung ohne behördliche Genehmigung zulässig ist
ist eine weitere Dokumentation gesetzlich nicht vorgesehen.”
Das heißt: Über den Verbleib dieser toten Biber weiß keiner so genau Bescheid. Und wenn man die toten Biber essen und damit die Kadaver spurlos beseitigen kann
wie soll dann einer feststellen
wie viele Biber tatsächlich aufgrund der Ausnahmegenehmigungen getötet wurden? Ein Abgleich der Ausnahmegenehmigungen mit der Anzahl der getöteten Biber ist - wenn das Corpus delicti in der Pfanne landet .- wohl ein Ding der Unmöglichkeit. Und dann stellt sich natürlich die Frage: Sind unsere Behörden so naiv und arglos oder nur einfach dämlich?
Da bleibt dann nur zu hoffen
dass Herrn Schwab wirklich etwas an den Bibern liegt.