Gerhard Schwab vom Bund Naturschutz
Herr Schwab meldet sich (nach fast 1 Jahr) zu Wort

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Da ich auf meiner HP nichts verschweigen möchte und nicht jeder in mein (geschlossenes) Gästebuch geschaut haben wird, möchte ich an dieser Stelle den Gästebucheintrag des Hern Schwab vom 12.02.2005 veröffentlichen. Hier nun die Email:

Hallo Frau Kremer

mit gewissem Interesse habe ich gesehen daß Sie Ihren umfangreichen Schriftwechsel mit Verbänden und Behörden in Sachen Gerhard Schwab und Biberessen auf Ihrer Homepage veröffentlicht haben.

Ich möchte mir daher die Freiheit nehmen mich mal bei Ihnen zu melden nachdem Sie selbst es offensichtlich nicht für nötig gehalten haben sich mit mir in Verbindung zu setzten obwohl meine homepages bibermanagement.de (auch biber.info) und GerhardSchwab.de leicht zu finden ist.

Zunächst möchte ich festhalten daß der SZ-Artikel vom 18. September 2003 von Fehlern nur so wimmelt. So habe ich z.B. bisher keine einzige Sondergenehmigung zum Fang von Bibern beantragt das machen die von schwerwiegenden Biberkonflikten Betroffenen (z.B. Gemeinden Mühlenbesitzer Fischzüchter). Meine Aufgabe ist es in der Unterstützung der Naturschutzbe- hörden vor Ort fachlich zu bewerten ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme- genehmigung für den Fang des streng geschützen Bibers gegeben sind also schwerwiegende Schäden durch Biber UND keine andere Lösungsmöglichkeit. Wenn der Fang genehmigt wird bin ich den Betroffenen bei der Umsetzung behilflich selbst gefangen habe ich die wenigsten der angesprochenen 700 Biber.

So ist es auch völliger Unsinn dass wir jedesmal wenn ein Ankauf einer Fläche nicht möglich ist mit der Falle anrücken - es gibt auch viele andere Lösungsmöglichkeiten für Konflikte mit Bibern. Und der Ankauf ist auch nicht immer die Lösung: wenn ein Biber in einer Gemeinde den Dorfbach so anstaut daß das Wasser in die Keller zurückdrückt- wo ist da die Lösung wenn der Bach von einer Naturschutzorganisation angekauft wird? Die Keller sind nach wie vor nass.

Ebenso falsch ist die Behauptung ich sei der einzige der Biber schießen und essen darf. Des weiteren geschieht das Töten der Biber nicht in meiner Eigenschaft als Biberberater des Bundes Naturschutz in Bayern sondern von mir als Privatperson.

Dies nur Teil des Unsinns im Artikel.

Insgesamt kann gesagt werden daß der SZ-Artikel einen Falschdarstellungs- und Verdrehungs- gehalt hat den man selbst in der Bild-Zeitung nur alle paar Jahre mal findet. Der Artikel war von einem Journalistenschüler verfaßt worden der die seine Fähigkeiten zu diesem Beruf wohl unbeschränkt überschätzt hat.

Es ist allerdings richtig - wie Sie ja auch aus den Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz erfahren haben - daß Biber die in Bayern im Rahmen des Bibermanagements mit Genehmigung der zuständigen Regierungen nach fachlicher Prüfung des Einzelfalles gefangen werden und nicht exportiert werden können getötet werden.

Hierbei möchte auch erwähnen daß die Möglichkeiten Biber zu exportieren praktisch auschließlich auf mein persönliches ehrenamtliches Engagement und meine Kontakte zu Biberfachleuten in den Abnehmerländern zurückgehen. Von 1996 bis 2000 wurden die Exporte von meinem nordbayerischen Kollegen und mir weitgehend auf eigene Kosten durchgeführt (einige Tausend h Zeit ca. 50.000 km Fahrten Tausende Euros cash); erst seit 2001 erfolgt eine Förderung der Kosten. Sie sehen also daß ich mich durchaus bemühe Biber nicht zu schießen sondern ihnen ein Weiterleben in anderen Ländern zu ermöglichen.

Nachdem es aber nicht Ziel ist 10.000 Biber nach Rumänien (oder anderswohin) zu exportieren sondern dort "nur" Startpopulationen gegründet werden sollen die sich dann selbst vermehren und ausbreiten ergab sich 2002 erstmals die Situation daß mehr Biber gefangen wurden als Exportmöglichkeiten bestanden. Von daher mussten erstmals einzelne Tiere getötet werden.

Die Zahl der gefangenen Tiere und ihr Verbleib (z.B. Export / Exportland Abgabe in Zoos getötet) je Ausnahmegenehmigung wird dabei genau dokumentiert. Der Abgleich der getöteten Tiere mit den Ausnahmgegenehmigungen ist also - entgegen den Angaben in Ihrem Resume und Ihren damit verbunden Anmerkungen zu Behörden - voll und ganz gegeben. Ob ein getöteter Biber das Corpus delicti dann in der Pfanne beim Präparator oder in der Tierkörperverwertung landet (oder überall einige Teile) wird zwar nicht mehr dokumentiert dies ist aber für den Abgleich unerheblich da der Tod des Tieres ja bereits dokumentiert ist.

Wie sie aus meinen oben erwähnte Bemühungen um Exportmöglichkeiten für Biber sehen können ist Ihre Hoffnung daß mir etwas an den Bibern liegt erfüllt.

Wenn es allerdings unumgänglich ist notwendigerweise abzufangende Biber mangels Export- möglichkeiten zu töten bin ich der Meinung daß es einem ethisch verantwortlichem Umgang mit Tieren entspricht diese toten Tiere auch zu verwerten - inclusive Essen- und nicht als Müll oder Abfall in der Tierkörperbeseitigung zu entsorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schwab
E-Mail: Gerhard.Schwab@t-online.de Anmerkung:

Die Bibergeschichte findet hiermit ihren Abschluß.