Gerhard Schwab vom Bund Naturschutz
Herr Schwab meldet sich (nach fast 1 Jahr) zu Wort
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Da ich auf meiner HP nichts verschweigen möchte und nicht jeder in mein (geschlossenes) Gästebuch geschaut haben wird, möchte ich an dieser Stelle den Gästebucheintrag des Hern Schwab vom 12.02.2005 veröffentlichen. Hier nun die Email:
Hallo Frau Kremer
mit gewissem Interesse habe ich gesehen
daß Sie Ihren umfangreichen Schriftwechsel mit Verbänden und Behörden in Sachen Gerhard Schwab und Biberessen auf Ihrer Homepage veröffentlicht haben.
Ich möchte mir daher die Freiheit nehmen
mich mal bei Ihnen zu melden
nachdem Sie selbst es offensichtlich nicht für nötig gehalten haben
sich mit mir in Verbindung zu setzten
obwohl meine homepages bibermanagement.de (auch biber.info) und GerhardSchwab.de leicht zu finden ist.
Zunächst möchte ich festhalten
daß der SZ-Artikel vom 18. September 2003 von Fehlern nur so wimmelt. So habe ich z.B. bisher keine einzige Sondergenehmigung zum Fang von Bibern beantragt
das machen die von schwerwiegenden Biberkonflikten Betroffenen (z.B. Gemeinden
Mühlenbesitzer
Fischzüchter). Meine Aufgabe ist es
in der Unterstützung der Naturschutzbe-
hörden vor Ort fachlich zu bewerten
ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme-
genehmigung für den Fang des streng geschützen Bibers gegeben sind
also schwerwiegende Schäden durch Biber UND keine andere Lösungsmöglichkeit. Wenn der Fang genehmigt wird
bin ich den Betroffenen bei der Umsetzung behilflich
selbst gefangen habe ich die wenigsten der angesprochenen 700 Biber.
So ist es auch völliger Unsinn
dass wir jedesmal
wenn ein Ankauf einer Fläche nicht möglich ist
mit der Falle anrücken - es gibt auch viele andere Lösungsmöglichkeiten für Konflikte mit Bibern. Und der Ankauf ist auch nicht immer die Lösung: wenn ein Biber in einer Gemeinde den Dorfbach so anstaut
daß das Wasser in die Keller zurückdrückt- wo ist da die Lösung
wenn der Bach von einer Naturschutzorganisation angekauft wird? Die Keller sind nach wie vor nass.
Ebenso falsch ist die Behauptung
ich sei der einzige
der Biber schießen und essen darf. Des weiteren geschieht das Töten der Biber nicht in meiner Eigenschaft als Biberberater des Bundes Naturschutz in Bayern
sondern von mir als Privatperson.
Dies nur Teil des Unsinns im Artikel.
Insgesamt kann gesagt werden
daß der SZ-Artikel einen Falschdarstellungs- und Verdrehungs-
gehalt hat
den man selbst in der Bild-Zeitung nur alle paar Jahre mal findet. Der Artikel war von einem Journalistenschüler verfaßt worden
der die seine Fähigkeiten zu diesem Beruf wohl unbeschränkt überschätzt hat.
Es ist allerdings richtig - wie Sie ja auch aus den Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz erfahren haben -
daß Biber
die in Bayern im Rahmen des Bibermanagements mit Genehmigung der zuständigen Regierungen
nach fachlicher Prüfung des Einzelfalles
gefangen werden
und nicht exportiert werden können
getötet werden.
Hierbei möchte auch erwähnen
daß die Möglichkeiten
Biber zu exportieren
praktisch auschließlich auf mein persönliches
ehrenamtliches Engagement und meine Kontakte zu Biberfachleuten in den Abnehmerländern zurückgehen. Von 1996 bis 2000 wurden die Exporte von meinem nordbayerischen Kollegen und mir weitgehend auf eigene Kosten durchgeführt (einige Tausend h Zeit
ca. 50.000 km Fahrten
Tausende Euros cash); erst seit 2001 erfolgt eine Förderung der Kosten. Sie sehen also
daß ich mich durchaus bemühe
Biber nicht zu schießen
sondern ihnen ein Weiterleben in anderen Ländern zu ermöglichen.
Nachdem es aber nicht Ziel ist
10.000 Biber nach Rumänien (oder anderswohin) zu exportieren
sondern dort "nur" Startpopulationen gegründet werden sollen
die sich dann selbst vermehren und ausbreiten
ergab sich 2002 erstmals die Situation
daß mehr Biber gefangen wurden
als Exportmöglichkeiten bestanden. Von daher mussten erstmals einzelne Tiere getötet werden.
Die Zahl der gefangenen Tiere und ihr Verbleib (z.B. Export / Exportland
Abgabe in Zoos
getötet) je Ausnahmegenehmigung wird dabei genau dokumentiert. Der Abgleich der getöteten Tiere mit den Ausnahmgegenehmigungen ist also - entgegen den Angaben in Ihrem Resume und Ihren damit verbunden Anmerkungen zu Behörden - voll und ganz gegeben. Ob ein getöteter Biber
das Corpus delicti
dann in der Pfanne
beim Präparator oder in der Tierkörperverwertung landet (oder überall einige Teile) wird zwar nicht mehr dokumentiert
dies ist aber für den Abgleich unerheblich
da der Tod des Tieres ja bereits dokumentiert ist.
Wie sie aus meinen oben erwähnte Bemühungen um Exportmöglichkeiten für Biber sehen können
ist Ihre Hoffnung
daß mir etwas an den Bibern liegt
erfüllt.
Wenn es allerdings unumgänglich ist
notwendigerweise abzufangende Biber mangels Export-
möglichkeiten zu töten
bin ich der Meinung
daß es einem ethisch verantwortlichem Umgang mit Tieren entspricht
diese toten Tiere auch zu verwerten - inclusive Essen-
und nicht als Müll oder Abfall in der Tierkörperbeseitigung zu entsorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schwab
E-Mail:
Gerhard.Schwab@t-online.de
Anmerkung:
Die Bibergeschichte findet hiermit ihren Abschluß.