Kein Pardon für Trauerenten
Ein kleiner Nebenschauplatz
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Wie Ihnen sicherlich bekannt ist
gibt es in einigen Bundesländern die hübsche Einrichtung eines Informationssfreiheitsgesetzes. Nach diesen Gesetzen kann jeder von den Behörden zu Verwaltungsvorgängen Auskunft und Akteneinsicht verlangen. Und zwar nicht nur die Bürger des jeweiligen Bundeslandes
sondern jeder in jedem Bundesland
in dem dieses Gesetz existiert. Und dabei ist es nicht notwendig
dass man persönlich betroffen oder Beteiligter ist. Dieses Instrument ermöglicht es den Bürgern
die Nase in alle Dinge rein zustecken
die sie interessieren und die nicht wegen Belangen des Datenschutzes geschützt sind. Aus diesem Grund habe ich zunächst bei der Kreisverwaltung in Rendsburg-Eckernförde angefragt
ob die Schutzstation Wattenmeer Aufgaben im Sinne von § 3 Abs. 4 des Informations-
freiheitsgesetzes Schleswig-Holstein wahrnimmt und demnach einer Behörde im Sinne von § 1 IFG-SH gleich steht. Wäre das der Fall
hätte ich ohne weiteres Akteneinsicht verlangen können und wäre nicht darauf angewiesen gewesen
ob Frau Gaus nun zu einer Antwort bereit gewesen wäre oder nicht. Erwartungsgemäß war die Kreisverwaltung mit meiner Frage überfordert und hat den schwarzen Peter an das Landesumweltministerium abgegeben. Von dort habe ich dann sehr schnell und sehr ausführlich Antwort erhalten.