Kein Pardon für Trauerenten
Frau Gaus ist raus
der Zivi ist drin
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Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Frau Gaus eingestellt
weil ihr nicht nachgewiesen werden konnte
dass sie die Anweisung zum Töten der Trauerenten
gegeben und angeblich erst am anderen Tag von den Tötungen erfahren hat. Das kann man nun glauben oder nicht; auf jeden Fall ist ihr das Gegenteil nicht nachzuweisen. Rechtlich ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft also nicht zu beanstanden.
Allerdings haben die Ermittlungen auch ergeben
dass die beteiligten Zivildienstleistenden in eigener Verantwortung gehandelt haben. Und deswegen ist jetzt gegen Daniel V. Strafbefehl beantragt worden. Hier der Text von § 407 Abs. StPO:
1) Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren
das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört
können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag
wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. Durch ihn wird die öffentliche Klage erhoben.
Warten wir ab
welche Strafe dabei heraus kommt. Falls der Richter dem Antrag statt gibt.
Interessant ist bei der ganzen Sache noch
dass die Zivildienstleistenden Schulungen mitgemacht und aufgrund der “Handlungsempfehlungen des Umweltministeriums des Landes Schleswig Holstein“gehandelt haben.
Natürlich will ich jetzt wissen
was in diesen Empfehlungen drin steht und auch
was in den“Schulungen” an Inhalten vermittelt wird. Zunächst aber der Brief der Staatsanwaltschaft an mich: