Mittelalter in Solingen
Ich bin mit dieser Entscheidung nicht einverstanden

Zurück Übersicht Weiter
Seit wann rechtfertigen "uralte" Traditionen, dass Tiere nur des Spektakels getötet werden? Und selbst wenn der Hahn anschließend an andere Tiere verfüttert worden ist, so stand dies nun mit Sicherheit nicht im Vordergrund. Zu diesen Punkten will ich von der Staatsanwaltschaft noch etwas hören.

Staatsanwaltschaft Wuppertal

42097 Wuppertal

Bergheim 30.12.2005

Ermittlungsverfahren gegen den Verein Hahneköppen Ruck Zuchk e.V.
Ihr Az.: 40 Js 4166/05 A

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihre Entscheidung vom 05.12.2005 erhebe ich Einspruch.

Auch wenn der Hahn beim Köpfen schon tot war, so ist seine Tötung zum Zwecke der Veranstaltung keineswegs gerechtfertigt. Auch „uralte“ Traditionen bieten dafür keine Grundlage. Es liegt auch kein vernünftiger Grund gem. § 17 Nr. 1 TSchG vor. Denn die Verfütterung des Hahnes an andere Tiere stand bei dieser Veranstaltung keineswegs im Vordergrund. Der Hahn wurde nicht deswegen getötet, weil er an andere Tiere verfüttert werden sollte, sondern allein deshalb, um dieses widerwärtige Spektakel des Hahneköppens erst zu ermöglichen. Dass er anschließend – weil für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet - an Raubtiere verfüttert wurde, ist nur ökonomisch motiviert und stellt allenfalls eine Alibifunktion dar.

Andere Kommunen sind übrigens derselben Auffassung, denn bereits 1988 hat der OKD Olpe das sogenannte „Gänsereiten“, das genau so wie das Hahneköppen abläuft, gem. § 17 Nr. 1 TSchG ver-boten. Und auch in Dortmund hat das Ordnungsamt derartiges Treiben untersagt.

Es gibt im übrigen inzwischen jede Menge Vereine, die für ihre Veranstaltungen Attrappen benutzen. Und es ist auch nicht nachvollziehbar, warum das in Solingen nicht auch möglich sein soll.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Christina Kremer