Mittelalter in Solingen
Eine letzte Warnung an die Hahneköpper

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Da Herr Trunk nicht so recht an die Sache dran will und offensichtlich die Glacéhanschuhe angezogen hat, werde ich ihm die Arbeit abnehmen. Mir ist nämlich durchaus an dem Leben der Hähne gelegen; was bei Herrn Trunk wohl nicht der Fall ist. Und damit sich von den Vereinen keiner benachteiligt fühlt, bekommen alle Vereine, die auf der HP der Stadt Solingen aufgelistet waren ein Schreiben. Natürlich auch der Hahneköpperverein Ruck zuck e.V. Der steht zwar nicht auf der Liste, aber den kennen wir ja noch vom letzten Jahr. Das Anschreiben an diesen Verein ist natürlich etwas modifiziert. Hier exemplarisch das Schreiben, das an die anderen gegangen ist:

Hahneköpper Königsmühle
J. Botz
Friedrich-Engels-Weg 13

Bergheim, 21.05.2006

42657 Solingen


Töten für das Hahneköppen

Sehr geehrter Herr Botz,

auf der Homepage der Stadt Solingen ist Ihr Verein unter der Rubrik Hahneköpperverein aufgeführt. Wie mir bekannt ist, pflegt Ihr Verein für das Hahneköppen einen echten Hahn zu nehmen. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Ihr Verein zu diesem Zweck ein Tier töten läßt oder ob Sie hierfür eine Attrappe nehmen.

Im Falle, dass Sie keine Attrappe verwenden, möchte ich Ihnen schon jetzt ankündigen, dass ich meinen Anwalt beauftragen werde gegen den gesamten Vorstand Ihres Vereins Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 1 ff des Tierschutzgesetzes zu stellen.

§ 1 TSchG lautet: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“.

Wie Sie unstreitig zugeben werden, ist der Tod der größtmögliche Schaden, den ein Tier erleiden kann. Das Töten zum Zwecke Ihrer Volksbelustigung stellt keinen vernünftigen Grund dar.

Es dürfte Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass ich letztes Jahr Strafanzeige gegen den Hahneköpperverein Ruck Zuck e.V. gestellt habe. Die Staatsanwaltschaft hat zwar das Verfahren eingestellt, aber unter anderem mit der Begründung, dass die Vereinsmitglieder .. von einer Erlaubnis aufgrund gesellschaftlich anerkannter und vom Ordnungsamt geduldeter Tradition ausgingen....

Nun, inzwischen haben sich die Verhältnisse grundlegend geändert. Spätestens durch mein Schreiben sind Sie nicht mehr gutgläubig, so dass weitere Strafanzeigen nicht mehr so ohne weiteres eingestellt werden dürften. Mein Anwalt ist in dieser Hinsicht ebenfalls sehr zuversichtlich.

Wenn Sie sich und Ihren „köppenden“ Vereinsmitgliedern Ärger ersparen wollen, dann kann ich Ihnen nur empfehlen, in Zukunft Attrappen zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer

Anmerkung:
Mein Anwalt steht quasi schon in den Startlöchern.