Mittelalter in Solingen
Damit sollte Solingen nun eigentlich tätig werden
Zurück
Übersicht
Weiter
Herr Trunk vermißt nach Angaben des WDR-Teams, das ihn - und auch mich- gestern interviewt hat, die Rechtssicherheit, um die Verwendung von Attrappen vorzuschreiben. Nun, aus dieser Verlegenheit kann ich ihm heraus helfen. Allerdings über einen kleinen Umweg namens OB Haug.
Herrn
Oberbürgermeister
Franz Haug
Cronenberger Str. 59/61
Bergheim, 21.05.2006
42651 Solingen
Hahneköppen
Sehr geehrter Herr Haug,
im Nachgang zu meinem Schreiben vom 21.05.2006 möchte ich es nicht versäumen, Ihnen die gutachterliche Stellungnahme des Herrn Rechtsanwaltes Dr. Eisenhart von Loeper zukommen zu lassen. Wie Sie der Stellungnahme entnehmen können, handelt es sich um den Mitautor des Kommentars zum Tierschutzgesetz, was wohl den Schluß zuläßt, dass er in der Rechtsmaterie nicht ganz unbewandert ist.
Das Ergebnis der Stellungnahme ist eindeutig. Das Töten der Hähne für die Hahneköpperei ist ein Straftatbestand nach § 17 Tierschutzgesetz. Ich gehe davon aus, dass es Ihnen nun möglich sein wird, Herrn Trunk anzuweisen, den Vereinen das Hahneköppen mit echten Hähnen zu verbieten.
Andernfalls würde ich meinen Anwalt auch die dienstrechtliche Seite der Angelegenheit überprüfen lassen.
Ich gehe aber davon aus, dass sich die Stadt Solingen bewußt ist, dass das Tierschutzgesetz bereits seit mehreren Jahren im Grundgesetz verankert ist und der Achtung vor dem Leben unserer Mitgeschöpfe aus ethischen und sittlichen Gründen Vorrang vor dem Brauchtum eingeräumt wird.
Ich bitte, mir Ihre Entscheidung mitzuteilen und zwar bevor noch ein Hahn durch die Hahneköppervereine getötet wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christina Kremer