Mittelalter in Solingen
Ein allerletzter Schuß vor den Bug der Hahneköppervereine

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Es soll ja nun keiner behaupten können, er sei nicht genügend gewarnt gewesen. Hier noch einmal stellvertretend das Schreiben, das an alle Hahneköppervereine gegangen ist:

Hahneköpper Königsmühle
J. Botz
Friedrich-Engels-Weg 13

Bergheim, 25.05.2006

42657 Solingen


Töten für das Hahneköppen

Sehr geehrter Herr Botz,

im Nachgang zu meinem Schreiben vom 21.05.2006 möchte ich es nicht versäumen, Ihnen die gutachterliche Stellungnahme des Herrn Rechtsanwaltes Dr. Eisenhart von Loeper zukommen zu lassen. Wie Sie der Stellungnahme entnehmen können, handelt es sich um den Mitautor des Kommentars zum Tierschutzgesetz.

Das Ergebnis der Stellungnahme ist eindeutig. Das Töten der Hähne für die Hahneköpperei ist ein Straftatbestand nach § 17 Tierschutzgesetz. Ich kann Ihnen deshalb nur nochmals eindringlich empfehlen, für Ihre Veranstaltungen Attrappen zu verwenden. Mit gleicher Post geht diese Stellungnahme auch an die Stadt Solingen mit der Aufforderung heraus, für das Hahneköppen auch schon für dieses Jahr Attrappen verbindlich vorzuschreiben.

Ich hoffe, dass Sie sich Ihrer ethischen Verpflichtung bewußt sind und es nicht nötig sein wird, gegen den Vorstand und die köppenden Mitglieder Ihres Vereins Strafanzeige zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer