Mittelalter in Solingen
An alle, die es betrifft
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Zwei Absätze in der Begründung des Petitionsausschusses sind wichtig:
"Außerdem verbietet § 3 Nr. 6 des (Tierschutz) Gesetzes ausdrücklich, ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung, wozu auch das sogenannte Hahneköppen zählt, heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind".
Welchen größeren Schaden könnte ein Tier davon tragen, als sein Leben zu verlieren?
"Der Petitionsauschuss vertritt daher die Auffassung, dass bei Verwendung von Attrappen eine Tierschutzrelevanz nicht mehr gegeben ist."
Das heißt im Klartext: werden keine Attrappen verwendet, sondern echte Tiere, dann ist es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Und genau damit werde ich jetzt alle Beteiligten, die sich so vehement für das Brauchtum und gegen den Tierschutz eingesetzt haben, konfrontieren.
Mein Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Solingen: 
Mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft: 
Mein Schreiben an Herrn Krebs (CDU): 
Mein Schreiben an Herrn Meis ("Tierschutzaktivist" und Mitglied im Tierschutzverein): 
Mitteilung an das Solinger Tageblatt: 
Es versteht sich von selbst, dass die Tierschützer, die seit Jahren gegen das Gänsereiten gekämpft haben, ebenfalls informiert wurden.