Mittelalter in Solingen
Wie einsichtig waren inzwischen die Solinger Vereine?
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Meiner Meinung nach verkennt die Stadt Solingen die Rechtslage. Da ich aber auch wissen will, welcher Verein noch immer keine Attrappen verwendet, bekommt Solingen noch einen Brief.

Bei der Gelegenheit fällt mir auf und gleichzeitig ein, dass § 3 Nr. 6 TSchG doch auch für Rodeos gelten müsste. Eine Anfrage beim BMELV ist diese Idee schon wert. Machen wir eine weitere Baustelle auf.