Artgerechte Haltung von Milchkühen
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Nachdem Herr Hermes von Campina offensichtlich nicht willens oder auch fähig war
mir meine Frage nach den ”gesetzlichen Rahmenbedingungen” zu beantworten
habe ich selbst recherchiert. Und dabei ist heraus gekommen
dass die sogenannte “Milchprüfungsverordnung” nichts über die Haltung von Milchkühen besagt
sondern sich nur seitenweise über die hygienischen Voraussetzungen bei der Milcherzeugung und weiteren Verarbeitung ausläßt. Meine weiteren Ermittlungen haben ergeben
dass es eigentlich lediglich zwei gesetzliche Grundlagen gibt
die sich entfernt und ohne konkrete Formulierungen mit der Haltung von erwachsenen Rindern befassen. Dies wären zum einen
die Europaratsempfehlungen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vom 21.11.1988
und zum anderen die
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 25.10.2001
Beide Texte sind im Internet unter http://www.verbraucherministerium.de unter der Rubrik Tierschutz zu finden. Ich habe mir die Mühe gemacht und beide Texte durchgelesen. Nirgendwo habe ich Bestimmungen darüber gefunden
wie groß die einzelne Box für jedes Rind sein muß
wie der Boden beschaffen sein muß
ob die Tiere auf blankem Boden
Spaltboden oder Betonboden stehen dürfen
ob und wieviel Einstreu vorhanden sein muß oder nicht
ob die Tiere angebunden sein dürfen
ob sie regelmäßig nach draußen dürfen
um sich bewegen zu können
ob....... Die Liste der nicht getroffenen Regelungen läßt sich beliebig verlängern. Man darf auch nicht vergessen
dass auch diese allgemeinen Bestimmungen absolute Mindestanforderungen sind
die nach heutigen Maßstäben alles andere als artgerecht sind.
Tatsache ist
dass – wenn nicht ganz krasse Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen werden
- der einzelne Bauer seine Kühe halten darf
wie er will. Und das bedeutet in der Mehrzahl der Fälle
dass die Rinder ihr ganzes Leben in einer Box stehen
in der sie im schlimmsten Fall auch noch angebunden werden
vielleicht gerade noch einen Schritt vor und zurück machen können und ansonsten dazu verurteilt sind
ihr ganzes Leben angebunden ohne Bewegungsmöglichkeiten in einem Käfig zu stehen
der im besten Fall doppelt so groß wie das Tier selbst. Man braucht sich ja nur einmal vorzustellen
wie man selbst sich fühlt
wenn man über längere Zeit irgendwo still stehen mußte
ohne sich die Beine vertreten zu können. Und nun stellen Sie sich mal vor
das wäre Ihr ganzes Leben lang so.
Der gesamte Schriftwechsel mit Campina zeigt
dass dort hinsichtlich der Haltung von Milchkühen innerhalb der “gesetzlichen Rahmenbedingungen” nur sehr ungenaue und verschwommene Vorstellungen bestehen. Wie anders ist es zu erklären
dass Herr Hermes als gesetzliche Grundlage die “Milchprüfungsverordnung” (richtig wäre Milchverordnung) angibt und ansonsten immer nur von “gesetzlichen Rahmenbedingungen” spricht. Offenbar hat er sich mit der Materie nicht sehr gründlich auseinander gesetzt. Aber immerhin weiß er annähernd
was unter artgerechter Haltung zu verstehen ist.
Diese Haltungsform läßt man aber nur den Milchkühen angedeihen
aus deren Milch man besonderen Profit herausschlagen will. Denn eins sollte klar sein: Der Aufschlag
der den Bauern für die Erfüllung des Kriterienkataloges (ist übrigens im Detail immer noch ein großes Geheimnis) bezahlt wird
wird mit Sicherheit über den Verkaufspreis an den Verbraucher weiter gegeben. So kann Campina für sich die Förderung einer artgerechten Haltung propagieren und trotzdem noch Gewinn machen. Das wäre ja noch zu akzeptieren
wenn alle Kühe das Glück hätten
artgerecht gehalten zu werden.
Man darf nämlich nicht vergessen
dass die Landliebe-Produkte nur einen – wahrscheinlich geringeren – Teil der Produktpalette ausmachen. Und Sie als Verbraucher sollten sich überlegen
ob Sie diese Handhabung noch unterstützen wollen
in dem Sie Produkte aus nicht artgerechter Tierhaltung kaufen. Hier noch einmal zur Erinnerung die Produkte aus “konventioneller” Tierhaltung:
Campina
Campina-Optiwell
Puddis
Fruttis
Nutristart
Südmilch
Tuffi und Mark Brandenburg