Artgerechte Haltung von Milchkühen
Mein Kommentar

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Nachdem Herr Hermes von Campina offensichtlich nicht willens oder auch fähig war mir meine Frage nach den ”gesetzlichen Rahmenbedingungen” zu beantworten habe ich selbst recherchiert. Und dabei ist heraus gekommen dass die sogenannte “Milchprüfungsverordnung” nichts über die Haltung von Milchkühen besagt sondern sich nur seitenweise über die hygienischen Voraussetzungen bei der Milcherzeugung und weiteren Verarbeitung ausläßt. Meine weiteren Ermittlungen haben ergeben dass es eigentlich lediglich zwei gesetzliche Grundlagen gibt die sich entfernt und ohne konkrete Formulierungen mit der Haltung von erwachsenen Rindern befassen. Dies wären zum einen

die Europaratsempfehlungen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vom 21.11.1988

und zum anderen die

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 25.10.2001

Beide Texte sind im Internet unter http://www.verbraucherministerium.de unter der Rubrik Tierschutz zu finden. Ich habe mir die Mühe gemacht und beide Texte durchgelesen. Nirgendwo habe ich Bestimmungen darüber gefunden wie groß die einzelne Box für jedes Rind sein muß wie der Boden beschaffen sein muß ob die Tiere auf blankem Boden Spaltboden oder Betonboden stehen dürfen ob und wieviel Einstreu vorhanden sein muß oder nicht ob die Tiere angebunden sein dürfen ob sie regelmäßig nach draußen dürfen um sich bewegen zu können ob....... Die Liste der nicht getroffenen Regelungen läßt sich beliebig verlängern. Man darf auch nicht vergessen dass auch diese allgemeinen Bestimmungen absolute Mindestanforderungen sind die nach heutigen Maßstäben alles andere als artgerecht sind.

Tatsache ist dass – wenn nicht ganz krasse Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen werden - der einzelne Bauer seine Kühe halten darf wie er will. Und das bedeutet in der Mehrzahl der Fälle dass die Rinder ihr ganzes Leben in einer Box stehen in der sie im schlimmsten Fall auch noch angebunden werden vielleicht gerade noch einen Schritt vor und zurück machen können und ansonsten dazu verurteilt sind ihr ganzes Leben angebunden ohne Bewegungsmöglichkeiten in einem Käfig zu stehen der im besten Fall doppelt so groß wie das Tier selbst. Man braucht sich ja nur einmal vorzustellen wie man selbst sich fühlt wenn man über längere Zeit irgendwo still stehen mußte ohne sich die Beine vertreten zu können. Und nun stellen Sie sich mal vor das wäre Ihr ganzes Leben lang so.

Der gesamte Schriftwechsel mit Campina zeigt dass dort hinsichtlich der Haltung von Milchkühen innerhalb der “gesetzlichen Rahmenbedingungen” nur sehr ungenaue und verschwommene Vorstellungen bestehen. Wie anders ist es zu erklären dass Herr Hermes als gesetzliche Grundlage die “Milchprüfungsverordnung” (richtig wäre Milchverordnung) angibt und ansonsten immer nur von “gesetzlichen Rahmenbedingungen” spricht. Offenbar hat er sich mit der Materie nicht sehr gründlich auseinander gesetzt. Aber immerhin weiß er annähernd was unter artgerechter Haltung zu verstehen ist.

Diese Haltungsform läßt man aber nur den Milchkühen angedeihen aus deren Milch man besonderen Profit herausschlagen will. Denn eins sollte klar sein: Der Aufschlag der den Bauern für die Erfüllung des Kriterienkataloges (ist übrigens im Detail immer noch ein großes Geheimnis) bezahlt wird wird mit Sicherheit über den Verkaufspreis an den Verbraucher weiter gegeben. So kann Campina für sich die Förderung einer artgerechten Haltung propagieren und trotzdem noch Gewinn machen. Das wäre ja noch zu akzeptieren wenn alle Kühe das Glück hätten artgerecht gehalten zu werden.

Man darf nämlich nicht vergessen dass die Landliebe-Produkte nur einen – wahrscheinlich geringeren – Teil der Produktpalette ausmachen. Und Sie als Verbraucher sollten sich überlegen ob Sie diese Handhabung noch unterstützen wollen in dem Sie Produkte aus nicht artgerechter Tierhaltung kaufen. Hier noch einmal zur Erinnerung die Produkte aus “konventioneller” Tierhaltung:

Campina Campina-Optiwell Puddis Fruttis Nutristart Südmilch Tuffi und Mark Brandenburg