Strafanzeige gegen Adelholzener
Die Strafanzeige
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Staatsanwaltschaft Traunstein
Postfach 14 80
83278 Traunstein
Strafanzeige wegen Tierquälerei
Beschuldigte:
Sr. M. Theodolinde Mehltretter
Franz Demmelmair
Stefan Hoechter
Durchführender Ernährungswissenschaftler an der Universität München
Geschäftsführer bei der Firma Adelholzener Alpenquellen GmbH
St. Primusstrasse 1-5
82213 Siegsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren
ich erstatte hiermit Anzeige gegen die drei o.a. Geschäftsführer der Firma Alpenquellen GmbH und gegen den Wissenschaftler
der den Versuch durchgeführt hat
wegen Tierquälerei und des Vertstosses gegen das Tierschutzgesetz. Die Begründung entnehmen Sie bitte folgendem Zitat des Deutschen Tierschutzbundes:
“Ein Ernährungswissenschaftler an der Universität München wurde beauftragt
die Wirksamkeit von “ActiveO2" zu testen: Für diese Studie wurden 15 Kaninchen verwendet. Über Magensonden erhielten sie Wasser mit unterschiedlichem Sauerstoffgehalt. Über implantierte Messfühler wurde die Aufnahme des Sauerstoffs im Blut
in der Bauchhöhle oder im Darm registriert. Die “überraschende" Erkenntnis: Bei einem erhöhten Sauerstoffgehalt im Wasser kann auch im Blut ein Sauerstoffanstieg gemessen werden. Jedoch lassen diese Ergebnisse keine Rückschlüsse darüber zu
inwiefern sauerstoff-angereichertes Wasser irgendwelche positiven Effekte beim Menschen hervorruft. Auch die Stiftung Warentest kommt zu dem Schluss
dass bislang kein ernährungsphysiologischer Vorteil und erst recht keine arzneiliche Wirkung sauerstoffangereicherter Getränke nachgewiesen werden konnte.”
Hier der Text von § 7 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes:
“2) Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden
soweit sie zu einem der folgenden Zwecke unerlässlich sind:
Vorbeugen
Erkennen oder Behandeln von Krankheiten
Leiden
Körperschäden oder körperlichen Beschwerden oder Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch oder Tier
Erkennen von Umweltgefährdungen
Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf ihre Wirksamkeit gegen tierische Schädlinge
Grundlagenforschung.
Bei der Entscheidung
ob Tierversuche unerlässlich sind
ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen
ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.
"3) Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden
wenn die zu erwartenden Schmerzen
Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren
die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen
dürfen nur durchgeführt werden
wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen
daß sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.”
Der von der Firma Adelholzener Alpenquellen GmbH in Auftrag gegebene Versuch entspricht in keinem Punkt den in § 7 des Tierschutzgesetzes genannten Voraussetzungen. Er diente lediglich dazu
den Wirkungen eines Produktes einen pseudowissenschaftlichen Anstrich zu geben um damit die Verkaufszahlen in die Höhe zu treiben.
Ich fordere Sie auf zu überprüfen
ob und unter welchen Voraussetzungen der Versuch von der zuständigen Behörde genehmigt worden war und ob geprüft wurde
ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden und Verfahren zu erreichen gewesen wäre.
Ich bitte
den Eingang meiner Strafanzeige zu bestätigen
mich über die weiteren Ermittlungen zu informieren und meine Strafanzeige sorgfältig und mit der erforderlichen Gewissenhaftigkeit zu bearbeiten. Vorab möchte ich schon einmal ankündigen
dass ich mich mit einer evtl. beabsichtigten Einstellung des Verfahrens ohne für mich nachvollziehbare Gründe nicht zufrieden geben werde.
Der Deutsche Tierschutzbund
einige andere befreundete Organisationen sowie die Adelholzener Alpenquellen GmbH haben eine Durchschrift meiner Strafanzeige erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer