Strafanzeige gegen Adelholzener
xIch lege Einspruch ein
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Staatsanwaltschaft Traunstein
Postfach 1480
83276 Traunstein
Strafanzeige vom 19.06.2003
Ihr Aktenzeichen: 540 Js 19592/03
Ihr Schreiben vom 24.09.2003
ich erhebe gegen die Einstellung bzw. die Verweigerung der Einleitung des Verfahrens Einspruch.
In Ihrer Begründung führen Sie an
dass die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 (Unerlässlichkeit) und des § 7 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes (ethische Vertretbarkeit) von der Kommission geprüft und genehmigt wurde. Nach meinen Informationen wurde eben dieser Versuch bereits vorher im Institut für Physiologie der Universität Wien mit menschlichen Probanden durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Versuches sind – und das liegt schon in der Natur der Sache- auf andere Menschen 1:1 übertragbar
da es sich hierbei um die gleiche Spezies handelt. Bei Versuchen an Kaninchen ist das nicht der Fall.
Da bereits ein Versuch der gleichen Art an Menschen gemacht wurde
war ein weiterer Versuch an Kaninchen weder unerläßlich noch ethisch vertretbar.
Desweiteren haben Sie nicht angegeben
welche Kommission diese Tierversuche genehmigt hat. Sollte es sich dabei um die von der Firma Adelholzener Alpenquellen GmbH behauptete Ethik-Kommission der Ludwig-Maximilian-Universität München handeln
so sei angemerkt
dass es diese Kommission gar nicht gibt.
Ich muß Ihnen den Vorwurf machen
dass Ihre Ermittlungen mehr als schlampig durchgeführt wurden und es sehr wohl Anhaltspunkte dafür gibt
dass die Vorschriften nach § 9 des Tierschutzgesetzes nicht eingehalten wurden.
Ich fordere Sie deshalb auf
Ihre Ermittlungen wieder aufzunehmen und dieses Mal etwas mehr Sorgfalt walten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christina Kremer